Diagnosebezogene Fallpauschalen in Krankenhäusern gefährden medizinische Versorgung wohnungsloser und sozial ausgegrenzter Patienten
BAG Wohnungslosenhilfe fordert Einführung eines Soziallevels
Ab Januar 2004 werden in allen Krankenhäusern verbindlich diagnosebezogene Fallpauschalen eingeführt, die das System der Tagessätze ablösen. Mit diesen Fallpauschalen soll u.a. eine Verkürzung der Liegezeiten in den Krankenhäusern erreicht werden. Dies kann aber nur mit einem funktionierenden ambulanten System nach dem Krankenhausaufenthalt gelingen. Diese und weitere Bestimmungen der Pauschalenregelung, die nicht den Lebenslagen Wohnungsloser entsprechen, werden zu einer weiteren Gefährdung des Gesundheitszustandes und einer Verschlechterung der medizinischen Versorgung wohnungsloser Patienten führen, befürchtet die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W).
BAG Wohnungslosenhilfe fordert Nachbesserungen bei Gesetzespaket zur Sozialhilfe- und Arbeitsmarktreform
Die Bundesregierung hat mit der "Grundsicherung für Arbeitssuchende" (Arbeitslosengeld II, "Hartz IV"), der Reform der Arbeitsförderung (SGB III, "Hartz III") und der Reform des Sozialhilferechts drei weit reichende Gesetzesentwürfe vorgelegt, die vor allem die letzten sozialen Auffangnetze in der Bundesrepublik grundlegend neu ordnen. Die Einführung der Grundsicherung für Arbeitslose als Sockelleistung für alle Menschen, die nicht dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, kann die Sozialämter von einer Vielzahl von Verwaltungsakten entlasten. Dies bietet die Chance, das Profil des Bundessozialhilfegesetzes in seinem wesentlichen Kern zu stärken: Als persönliche, individuell zugeschnittene Hilfe und Beratung.
Wohnungslose und Ausgegrenzte mitnehmen und nicht zurücklassen
Wohnungslosenhilfe: Keine Modernisierung des Sozialstaats auf Kosten der Ärmsten
Fulda. 400 Teilnehmer haben sich in Fulda zur Bundestagung der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) versammelt. Nach Schätzung der BAG W für das Jahr 2002 gibt es ca. 410.000 wohnungslose Menschen, davon 180.000 Personen in Mehrpersonenhaushalten und 150.000 alleinstehende Wohnungslose sowie 80.000 Aussiedler in Übergangsunterkünften. Damit verringerte sich die Zahl der Wohnungslosen in Ein- und Mehrpersonenhaushalten ohne Aussiedler in Übergangsunterkünften von 390.000 im Jahr 2000 um ca. 16% auf ca. 330.000 im Jahr 2002.
„Die Entdeckung Bahnhof“ – Wer nicht konsumiert muss raus?! - Plakataktion für das Aufenthaltsrecht Wohnungsloser in den Bahnhöfen
Berufungsverhandlung: BAG Wohnungslosenhilfe sieht sich gezwungen, Antrag auf Einstweilige Anordnung gegen die Deutsche Eisenbahn-Reklame zurückzuziehen
Im Streit um die Plakataktion der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG W) gegen die Vertreibung Wohnungsloser aus den Bahnhöfen hat die BAG sich heute dafür entscheiden müssen, ihren Antrag auf Einstweilige Anordnung gegen die Deutsche Eisenbahn-Reklame GmbH, einer 100%igen Tochter der Bahn AG, zurückzunehmen. In der heutigen Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht wurde deutlich, dass das Urteil vom 21. März keinen Bestand haben würde. In dieser Situation sah sich die BAG Wohnungslosenhilfe, als gemeinnütziger Verein mit begrenzten finanziellen Ressourcen gezwungen, ihren Antrag zurückzunehmen, um die Kosten des Verfahrens so gering wie möglich zu halten.
„Die Entdeckung Bahnhof“ – Wer nicht konsumiert muss raus?! Plakataktion für das Aufenthaltsrecht Wohnungsloser in den Bahnhöfen erneut vor Gericht
Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Zivilsenat in Kassel
Freitag, den 20. Dezember 2002, 9.30 Uhr, Raum C 020, Frankfurter Str. 7, 34117 Kassel
Im Streit um die Plakataktion der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG W) gegen die Vertreibung Wohnungsloser aus den Bahnhöfen hatte das Landgericht Kassel am 21. März 02 dem Antrag der BAG Wohnungslosenhilfe auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Deutsche Eisenbahn-Reklame GmbH, einer 100%igen Tochter der Bahn AG, statt gegeben.
Wohnungslose sollen ihr Wahlrecht wahrnehmen können
Eintrag in das Wählerverzeichnis muss bis zum 1. September beantragt werden
Wohnungslose ohne eine feste Adresse können nur auf eigenen Antrag in ein Wählerverzeichnis eingetragen werden.
Wohnungslose Bürgerinnen und Bürger sind oft nicht im Melderegister und damit auch nicht im Wählerverzeichnis ihrer Kommune verzeichnet. Um bei den Bundestagswahlen ihr Wahlrecht wahrnehmen zu können, müssen Bürgerinnen und Bürger ohne Wohnung schriftlich die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen.