Mit dem Schwerpunktthema der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift wohnungslos dokumentieren wir die Beiträge einer Arbeitsgruppe der letztjährigen Bundestagung zu diesem Thema. In der Arbeitsgruppe wurde – anknüpfend an Diskussionen in den Fachgremien der BAG W – der Frage nachgegangen, welche Auswirkungen das neue Bundesteilhabegesetz (BTHG) auf die Hilfen nach §§ 67 ff. SGB XII hat bzw. zukünftig haben wird. Im Zentrum der Diskussionen standen dabei vor allem mögliche Veränderungen im Rahmen der Umsetzung der entsprechenden Landesrahmenverträge und ihre Folgen für bestehende Verfahrensabläufe in der Wohnungsnotfallhilfe.
In seinem Beitrag einleitenden Beitrag greift Gerd Reifferscheid die der Planung und Vorbereitung der Arbeitsgruppe zugrunde liegende Diskussion auf, skizziert die Fragestellung der AG und stellt wesentliche Aspekte der dort geführten Diskussion dar. Mignon Drenckberg beschreibt in ihrem Beitrag wesentliche Eckpunkte der Entwicklung hin zum Bundesteilhabegesetz, relevante Auswirkungen dieser gesetzlichen Änderungen auf die Anspruchsberechtigten im Allgemeinen sowie besondere Aspekte der Teilhabeplanung und der Gesamtplanung. Diese Entwicklung aufgreifend, skizziert Stefan Gillich am Beispiel der Umsetzung der gesetzlichen Änderungen die dabei notwendigen Abstimmungsprozesse aus Sicht der Wohnungslosenhilfe und die sich daraus ergebenden Herausforderungen für das Hilfesystem.
Die mit den gesetzlichen Veränderungen einhergehenden Debatten und Diskussion sind längst nicht abgeschlossen, die Auswirkungen auf die Hilfen in Wohnungsnotfällen sind weiterhin Thema für das Hilfesystem und so hoffen wir, mit diesem Schwerpunkt einen Beitrag zu einer Debatte zu leisten, die wir auch in Zukunft weiter führen und entsprechend auch in der Zeitschrift wohnungslos fortsetzen werden.
Der Beitrag von Laura Mühlschlegel und Julia Schlembach knüpft noch einmal an das Schwerpunktthema der ersten Ausgabe der Zeitschrift wohnungslos in diesem Jahr – Verhinderung des Wohnungsverlustes ist die beste Hilfe – an und dokumentiert einen weiteren Input der beiden letzten Präventionstagungen in Bielefeld (November 2018) und in Darmstadt (Juni 2019). In ihrem Beitrag beschreiben die beiden Autorinnen das Modell der präventiven Wohnraumsicherung für von Wohnungsverlust bedrohte Familien in Stuttgart.
Zu Beginn der Corona-Pandemie gab es eine breite Diskussion über die Möglichkeiten des Infektionsschutzes für obdachlos auf der Straße lebende Menschen, in der auch die Möglichkeit einer Unterbringung dieser Menschen in Hotels eine wichtige Rolle spielte. In einer ersten Bilanz wertet das Diakonische Werk Hamburg ein entsprechendes, aus Spendenmitteln finanziertes Projekt zur Hotelunterbringung von insgesamt 170 Personen in Hamburg aus und zieht erste fachpolitische Schlussfolgerungen für die weitere Debatte. Diese Debatte wird die BAG W u.a. in einer für den 26./27. November 2020 geplanten Fachtagung zu „Corona und die Auswirkungen auf die Wohnungslosenhilfe“ fortführen. Ziel der Tagung ist ein Fachaustausch zu den Erfahrungen und aktuellen Auswirkungen sowie der sich daraus ergebenden Handlungs- und Positionierungsbedarfen (siehe hierzu auch den Call for Paper im Magazin dieser Ausgabe).
Unter der Rubrik Rechtsprechung greift Manfred Hammel zwei Entscheidungen zum Obdachlosenrecht – einmal zur Behebung der unfreiwilligen Obdachlosigkeit einer nichtdeutschen Familie (des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs) und zum anderen zum Anspruch einer obdachlosen, fünfköpfigen Familie auf eine menschenwürdige Unterbringung (des OVG Nordrhein-Westfalen).
Hinweisen möchten wir an dieser Stelle noch einmal besonders auf die aktuelle Tagungsplanung der BAG W. Aufgrund der anhaltenden Pandemie-Situation können die für 2020 geplanten Veranstaltungen nicht in der ursprünglich vorgesehenen Form stattfinden. Um aber den weiterhin wichtigen Fachaustausch zu gewährleisten, wird ein Teil dieser Tagungen in einem digitalen Format durchgeführt. Bitten beachten Sie hierzu die entsprechenden Hinweise in diesem Heft und auf der Internetseite der BAG W.
Rolf Jordan
Schriftleitung wohnungslos