Positionen, Empfehlungen zum Thema Wohnen / Wohnungsnotfall

Wohnungspolitik gegen Wohnungslosigkeit und soziale Ausgrenzung am Wohnungsmarkt

Wohnungspolitisches Programm der BAG Wohnungslosenhilfe e.V

erarbeitet vom Fachausschuss Wohnen der BAG W, verabschiedet vom Gesamtvorstand der BAG W am 27. Oktober 2006

Unser oberstes Ziel ist die Sicherstellung einer menschenwürdigen Wohnraumversorgung. Deutschland braucht eine Wohnungspolitik, die ihren Beitrag zum Abbau der zunehmenden Spaltung der Gesellschaft in Arme und Reiche leistet.

Dauerhaftes und sicheres Wohnen in Mietwohnungen für Menschen mit besonders hohen Hilfebedarfen (High Need Clients), Empfehlung der BAG Wohnungslosenhilfe

Erarbeitet vom Fachausschuss Wohnen der BAG W und verabschiedet vom Präsidium der BAG W am 18.05.2022

Jeder Mensch hat das Recht auf angemessenen Wohnraum. Die Existenz eines eigenen, abgesicherten, privaten Rückzugsraums ist ein fundamentales Grundbedürfnis jedes Menschen. Die eigene Wohnung ist dabei nicht nur Schutzraum vor Witterung, Kälte und Gewalt, sondern auch Ort der Erholung, der Einkehr, der Intimität, der persönlichen Entfaltung und der sozialen Interaktion. Mit dieser Empfehlung befasst sich die BAG W damit, wie ein dauerhaftes und sicheres Wohnen für Menschen mit besonders hohen Hilfebedarfen gewährleistet werden kann. Bereits im Jahr 2000 hat die BAG W ein Positionspapier zur „Soziale(n) Ausgrenzung schwervermittelbarer Wohnungsnotfälle und Strategien zu ihrer Überwindung“ veröffentlicht. Mit dem vorliegenden Papier greift die BAG W das Thema auf und gibt konkrete Empfehlungen für Ansätze und Methoden, um in Anbetracht von Mangelsituationen und Ausgrenzungsprozessen die Versorgung von Menschen mit besonders hohen Hilfebedarfen erfolgreicher zu gestalten.

Tiny Homes als Substandard-Lösung für Wohnungsnot und Wohnungslosigkeit? Eine Position der BAG Wohnungslosenhilfe

verabschiedet vom Vorstand der BAG W im September 2019

Tiny Homes und andere Substandardlösungen sind nicht neu. Schon früher – gerade in Phasen mangelnder Wohnraumversorgung und zunehmender Straßenobdachlosigkeit – gab es immer wieder vergleichbare Vorschläge. Somit ist die Debatte um Tiny Homes für Wohnungslose vor allem Ausdruck eines gesellschaftlich-politischen Aushandlungsprozesses, inwieweit bestehende, historisch-kulturell gefestigte Mindeststandards in Anbetracht wachsender Notlagen abgesenkt werden können.

Mit diesem Papier möchte die BAG Wohnungslosenhilfe Position beziehen und Kritik an der gegenwärtigen Tendenz üben, die Lösung für aktuelle Wohnraumversorgungskrisen in der Etablierung neuer Substandards wie Tiny Homes zu suchen. Stattdessen plädiert die BAG W für die Rückbesinnung auf Erfolgsmodelle und die konsequente Anwendung von bewährten Strategien, um Wohnungsnot und Wohnungslosigkeit ohne eine generelle Absenkung allgemein akzeptierter Normen zu bekämpfen.

Bezahlbaren Wohnraum schaffen, Wohnraum für wohnungslose Menschen akquirieren, Empfehlung der BAG Wohnungslosenhilfe

erarbeitet vom Fachausschuss Wohnen der BAG W und verabschiedet vom Vorstand der BAG W am 25.10.2017

Bezahlbarer Wohnraum fehlt nicht nur für bereits wohnungslose Menschen, sondern auch für eine Vielzahl anderer Bevölkerungsgruppen: einkommensarme Haushalte, insb. Alleinerziehende, aber auch für kinderreiche Familien, für Studierende, arme RentnerInnen, ebenso wie für anerkannte Flüchtlinge, die sich auf dem Wohnungsmarkt versorgen sollen und für UnionsbürgerInnen, die oftmals sehr schlecht entlohnt, auf sehr preiswerten Wohnraum angewiesen sind.

Wohnungslose Haushalte sind in aller Regel in mehrfacher Hinsicht auf dem Wohnungsmarkt benachteiligt: Sie sind meistens erwerbslos und arm und haben daher eine geringe Kaufkraft. Der Status der Wohnungslosigkeit ist stigmatisierend und verringert die Chancen auf dem Wohnungsmarkt.

Wenn dem Recht auf Wohnung Geltung verschafft werden soll, müssen die Hilfen im Wohnungsnotfall alle Anstrengungen unternehmen, um den Wohnraum der KlientInnen zu erhalten und Wohnraum zu erschließen.

Integriertes Notversorgungskonzept: Ordnungsrechtliche  Unterbringung und Notversorgung – Definitionen und Mindeststandards, Empfehlung der BAG Wohnungslosenhilfe e.V.

erarbeitet vom Fachausschuss Wohnen der BAG W, verabschiedet vom Vorstand der BAG W am 9. April 2013

Für die BAG W hat der Erhalt von Wohnraum oberste Priorität: Vermeidung von Wohnungslosigkeit ist die beste Hilfe! Jedoch ist es bis heute nicht gelungen, die ordnungsrechtliche Unterbringung überflüssig werden zu lassen. Deswegen sieht die BAG W die Notwendigkeit Prinzipien ordnungsrechtlicher Unterbringung und Notversorgung zu formulieren sowie Mindeststandards zu definieren und einzufordern. Dies erscheint uns umso dringlicher, als angesichts der in vielen Regionen Deutschlands unzureichenden Versorgung mit Wohnraum, leider wieder deutlich mehr Menschen als in den Jahren zuvor auf ordnungsrechtliche Unterbringung und Notversorgung angewiesen sind.

Empfehlung der BAG Wohnungslosenhilfe e.V. zur rechtlichen Gestaltung der Beteiligung frei-gemeinnütziger Träger bei der Prävention von Wohnungsverlusten

erarbeitet vom Fachausschuss Sozialrecht der BAG W, verabschiedet vom Vorstand der BAG W am 14.10.2011

Rechtsnorm  und Verwaltungspraxis  weichen  bei der Durchführung der Mietschuldenübernahme von Kommune zu Kommune, von Jobcenter zu Jobcenter ab. Inzwischen gibt es zahlreiche Rechtsprechung zur Mietschuldenübernahme. Ziel dieses Papiers ist es,

  1. die Rechtsgrundlagen der kooperativen Fachstellenorganisation zu beschreiben
  2. die Rechtsgrundlagen der Interventionsnormen in der Prävention darzulegen
  3. Hinweise  zur rechtskonformen Gesetzesauslegung für die Praxis der Prävention zu geben

Dieses Positionspapier richtet sich damit schwerpunktmäßig an öffentliche und freigemeinnützige Träger im Bereich der Hilfen für Wohnungsnotfälle.

Wohnungsnotfalldefinition der BAG Wohnungslosenhilfe e.V.

verabschiedet vom Vorstand der BAG W am 23. April 2010

Die BAG W verwendet den Wohnungsnotfallbegriff als ei­nen ihrer Grundbegriffe zur Beschreibung der Lebenslage der Klientel der Wohnungslosenhilfe. Dabei ist ihr bewusst, dass das gegenwärtige Hilfesystem „Wohnungslosenhilfe“ im Regelfall nicht alle Personen als Zielgruppe hat, die den einzelnen, vom Wohnungsnotfall umfassten Lebenslagen zuzuordnen wären. Die BAG W vertritt und verwendet den Grundbegriff „Per­sonen in sozialen Schwierigkeiten oder sozialer Ausgren­zung“ als weiteren und gleichwertigen Grundbegriff zur allgemeinen Beschreibung der Lebenslage wohnungslo­ser oder von Wohnungslosigkeit bedrohter Menschen.

Kooperation und Arbeitsteilung zwischen freiverbandlicher Wohnungslosenhilfe und kommunaler Obdachlosenhilfe bei den Hilfen in Wohnungsnotfällen

erarbeitet vom Fachausschuss Wohnen der BAG W, verabschiedet vom Vorstand der BAG W am 12. November 2010

Dieses Positionspapier der BAG Wohnungslosenhilfe e.V. will eine mögliche und sinnvolle Aufgabenverteilung zwi­schen der kommunalen Obdachlosenhilfe und der freiver­bandlichen Wohnungslosenhilfe identifizieren und aus der Sicht der BAG W darlegen, in welchen Sektoren – zum Nut­zen der von Wohnungsnot und Wohnungslosigkeit betrof­fenen Personen – eine Kooperation und ggf. Arbeitsteilung nötig ist. Ferner sollen Vorschläge unterbreitet werden, wie eine sol­che Zusammenarbeit aussehen könnte, welchen Aufgaben und Herausforderungen sich dabei konkret die freiverband­liche Wohnungslosenhilfe stellen muss und welche Forde­rungen an die Kommunen zu stellen sind.

SGB II und SGB XII und die Folgen für die Hilfen in Wohnungsnotfällen

erarbeitet vom Fachausschuss Wohnen der BAG W, verabschiedet vom Vorstand der BAG W am 26. November 2008

Ein strukturelles Problem für die Hilfen in Wohnungsnotfällen wie auch bei dem Zugang zu anderen Hilfen in schwierigen Legenslagen ist die grundsätzliche Fokussierung des SGB II – der Grundsicherung für Arbeitsuchende – auf die „Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit“. Hilfen im Wohnungsnotfall sind im Gegensatz zur Rechtslage im früheren BSHG durch Doppelzuständigkeiten oder im negativen Fall durch ungeklärte Verantwortlichkeiten schwieriger und bürokratieaufwändiger geworden.

"Wohnunfähigkeit"? – "Störer"? – "Problemhaushalte"?

Soziale Ausgrenzung schwervermittelbarer Wohnungsnotfälle aus der Versorgung mit Wohnungen und Strategien zu ihrer Überwindung
Positionspapier der BAG W, erarbeitet vom FA Wohnen, verabschiedet vom Gesamtvorstand auf seiner Sitzung vom 23./24.10.2000

Dieses Positionspapier behandelt u.a. ein heikles, ja ein tabuisiertes Thema: Die Frage der Vorauswahl von Klienten- auch durch die Sozialarbeit. Manche These mag überspitzt und provokativ erscheinen. Der BAG W war es aber wichtig, eine lange überfällige Diskussion anzustoßen, die ihres Erachtens eine Voraussetzung für die Kooperation mit der Wohnungswirtschaft und anderen Vermietern ist.

Wir möchten mit diesem Positionspapier die Debatte über die soziale Ausgrenzung von Wohnungslosen versachlichen. Das Ziel ist dabei, Wohnungslosen den Zugang zu Wohnungen zu erleichtern oder den Wohnungsverlust zu verhindern.

 

Zur organisatorischen Gestaltung der ambulanten persönlichen Hilfe nach § 72 BSHG für Menschen in Wohnungen, Empfehlung der BAG Wohnungslosenhilfe e.V.

Erarbeitet vom Fachausschuß Wohnen und vom Gesamtvorstand der BAG W auf seiner Sitzung am 10. Oktober 1997 verabschiedet

Anlaß für diese Empfehlung ist die in den letzten Jahren stattgefundene Ausweitung von Angeboten „Betreuten Wohnens“ in der Wohnungslosenhilfe. Immer wieder ist bei diesen Angeboten eine Vermischung von Betreuungs- und Vermietungsfunktionen anzutreffen, die für eine weitgehende Normalisierung des Wohnens ein Hindernis werden können. Deshalb hat der FA Wohnen der BAG Wohnungslosenhilfe - aufbauend auf einer „Empfehlung zur Anmietung von Wohnraum durch freie Träger v. 28.02.1991“ (GH 2/91, S. 55-56) - es für notwendig gehalten, einige Empfehlungen, insbesondere zur organisatorischen Gestaltung solcher Angebote zu machen. Da in diesem Zusammenhang auch die Art der Beschaffung und Vermittlung von Wohnraum eine wichtige Rolle spielt, wurde diese Thematik ebenfalls berücksichtigt. Die Empfehlung richtet sich nicht nur an ambulante soziale Dienste, sondern ebenso an stationäre oder teilstationäre Einrichtungen, die persönliche Hilfen in Verbindung mit Wohnungen anbieten.