Sozialhilfe- und Arbeitsmarktreform führen zu mehr Wohnungslosigkeit und verhindern Integration Wohnungsloser in den Arbeitsmarkt

BAG Wohnungslosenhilfe fordert Nachbesserungen im Vermittlungsverfahren

Die Bundesregierung hat im Arbeitslosengeld II offenbar die wohnungslosen Bürgerinnen und Bürger übersehen, denn diese werden gleich durch zwei Regelungen vom Bezug von Leistungen ausgeschlossen: Vorübergehend in Heimen untergebrachte Wohnungslose haben keinen Anspruch auf Hilfen zur Arbeit nach dem ALG II, selbst dann, wenn sie erwerbsfähig sind. Weiterhin drohen Wohnungslose ohne feste Meldeadresse durch die Maschen des neuen Gesetzes zu fallen, da sich die Zuständigkeit der neuen Agenturen für Arbeit nach dem gewöhnlichen Aufenthalt richtet. Darauf weist Dr. Thomas Specht-Kittler, Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) in einer Stellungnahme an die Bundesregierung hin.

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Diagnosebezogene Fallpauschalen in Krankenhäusern gefährden medizinische Versorgung wohnungsloser und sozial ausgegrenzter Patienten

BAG Wohnungslosenhilfe fordert Einführung eines Soziallevels

Ab Januar 2004 werden in allen Krankenhäusern verbindlich diagnosebezogene Fallpauschalen eingeführt, die das System der Tagessätze ablösen. Mit diesen Fallpauschalen soll u.a. eine Verkürzung der Liegezeiten in den Krankenhäusern erreicht werden. Dies kann aber nur mit einem funktionierenden ambulanten System nach dem Krankenhausaufenthalt gelingen. Diese und weitere Bestimmungen der Pauschalenregelung, die nicht den Lebenslagen Wohnungsloser entsprechen, werden zu einer weiteren Gefährdung des Gesundheitszustandes und einer Verschlechterung der medizinischen Versorgung wohnungsloser Patienten führen, befürchtet die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W).

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BAG Wohnungslosenhilfe fordert Nachbesserungen bei Gesetzespaket zur Sozialhilfe- und Arbeitsmarktreform

Die Bundesregierung hat mit der "Grundsicherung für Arbeitssuchende" (Arbeitslosengeld II, "Hartz IV"), der Reform der Arbeitsförderung (SGB III, "Hartz III") und der Reform des Sozialhilferechts drei weit reichende Gesetzesentwürfe vorgelegt, die vor allem die letzten sozialen Auffangnetze in der Bundesrepublik grundlegend neu ordnen. Die Einführung der Grundsicherung für Arbeitslose als Sockelleistung für alle Menschen, die nicht dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, kann die Sozialämter von einer Vielzahl von Verwaltungsakten entlasten. Dies bietet die Chance, das Profil des Bundessozialhilfegesetzes in seinem wesentlichen Kern zu stärken: Als persönliche, individuell zugeschnittene Hilfe und Beratung.

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Wohnungslose und Ausgegrenzte mitnehmen und nicht zurücklassen

Wohnungslosenhilfe: Keine Modernisierung des Sozialstaats auf Kosten der Ärmsten

Fulda. 400 Teilnehmer haben sich in Fulda zur Bundestagung der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) versammelt. Nach Schätzung der BAG W für das Jahr 2002 gibt es ca. 410.000 wohnungslose Menschen, davon 180.000 Personen in Mehrpersonenhaushalten und 150.000 alleinstehende Wohnungslose sowie 80.000 Aussiedler in Übergangsunterkünften. Damit verringerte sich die Zahl der Wohnungslosen in Ein- und Mehrpersonenhaushalten ohne Aussiedler in Übergangsunterkünften von 390.000 im Jahr 2000 um ca. 16% auf ca. 330.000 im Jahr 2002.

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