Sozialhilfe- und Arbeitsmarktreform führen zu mehr Wohnungslosigkeit und verhindern Integration Wohnungsloser in den Arbeitsmarkt
BAG Wohnungslosenhilfe fordert Nachbesserungen im Vermittlungsverfahren
Die Bundesregierung hat im Arbeitslosengeld II offenbar die wohnungslosen Bürgerinnen und Bürger übersehen, denn diese werden gleich durch zwei Regelungen vom Bezug von Leistungen ausgeschlossen: Vorübergehend in Heimen untergebrachte Wohnungslose haben keinen Anspruch auf Hilfen zur Arbeit nach dem ALG II, selbst dann, wenn sie erwerbsfähig sind. Weiterhin drohen Wohnungslose ohne feste Meldeadresse durch die Maschen des neuen Gesetzes zu fallen, da sich die Zuständigkeit der neuen Agenturen für Arbeit nach dem gewöhnlichen Aufenthalt richtet. Darauf weist Dr. Thomas Specht-Kittler, Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) in einer Stellungnahme an die Bundesregierung hin.
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