- Zusammenführung und gegenseitige Verständigung der zuständigen freien und öffentlichen Träger, Vereinigungen und Behörden zur Lösung gemeinsamer Fragen der Hilfe und zur gegenseitigen Anregung, die Hilfe für die von Wohnungsnot und sozialer Ausgrenzung betroffenen Menschen zu verbessern;
- Einflussnahme auf die Sozial- und Wohnungspolitik sowie die Gesetzgebung und die einschlägigen rechtlichen Bestimmungen und Regelungen durch Stellungnahmen, Anregungen und Öffentlichkeitsarbeit;
- Erarbeitung und Vertretung verbandsübergreifender sozialpolitischer Forderungen und Programme zur Verbesserung der Lage der von Wohnungsnot und sozialer Ausgrenzung betroffenen Menschen;
- Entwicklung, Förderung und Herstellung verbandsübergreifender fachlicher, rechtmäßiger und bedarfsgerechter Konzepte der kommunalen und regionalen Versorgung, einschließlich der Versorgung mit Wohnungen, sowie der Hilfeangebote durch Beratung, Sozialplanung, Empfehlungen, Stellungnahmen, geeignete Modellvorschläge, Arbeits- und Informationsmaterialien unter Anwen-dung und Umsetzung der gemeinsamen fachlichen, ethischen sozialstaatlichen und menschen-rechtlichen Grundsätze der Hilfe;
- Anregung, Förderung oder Durchführung wissenschaftlicher Forschungsprogramme, Studien und Gutachten zur Ermittlung des Hilfebedarfs und zur Fortentwicklung von Hilfekonzepten sowie zur Herstellung und Entwicklung von Rechtmäßigkeit und Rechtssicherheit der Hilfepraxis;
- Sammlung, Auswertung und Veröffentlichung von verbandsübergreifenden Daten zu Struktur, Ausmaß und Entwicklung der Hilfen und der Problemlagen der von Wohnungsnot und sozialer Ausgrenzung betroffenen Menschen in der Bundesrepublik Deutschland zum Zweck der quantitativen und qualitativen Dokumentation.
- Zusammenarbeit mit anderen Bundesvereinigungen in der Hilfe zur Überwindung sozialer Ausgrenzung und anderer den Zielen und der Aufgabenstellung des Vereins förderlicher und nahestehender Fachorganisationen und Verbände auf Bundesebene;
- Durchführung von Fachtagungen zu verbandsübergreifenden und grundsätzlichen fach- und sozial-politischen Fragen der Hilfe sowie die Förderung, Herausgabe und Verbreitung einer Mitglieder-fachzeitschrift und sonstiger Fachpublikationen zum Zweck der Förderung und Entwicklung der Fachlichkeit der Hilfe und zur Herstellung von Fachöffentlichkeit; darüber hinaus können weitere Zweckbetriebe zur Erfüllung des Satzungszweckes eingerichtet werden.
- Förderung der Aus- und Fortbildung für den Bereich der sozialen Hilfen für die von Wohnungsnot und sozialer Ausgrenzung betroffenen Menschen, soweit dies nicht von den Träger- und Fachverbänden abgedeckt werden kann.
- Unterrichtung und Aufklärung der Öffentlichkeit durch alle dafür geeigneten Maßnahmen, inkl. kultureller Veranstaltungen, über die sozialen Probleme und die soziale Lage der von Wohnungsnot und sozialer Ausgrenzung betroffenen Menschen einschließlich Öffentlichkeitsarbeit und die Bereitstellung von Materialien für die Öffentlichkeitsarbeit zur Unterstützung der Hilfepraxis.
- Verbindung mit entsprechenden Organisationen des Auslands, insbesondere Zusammenarbeit mit den anderen Organisationen in der Europäischen Gemeinschaft.