Das vorliegende Grundsatzprogramm wurde seit 1998 unter breiter Beteiligung der Mitgliedschaft der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. erarbeitet und diskutiert. So konnte ein großer Konsens über die zukünftige Richtung der Wohnungslosenhilfe in Deutschland erreicht werden.
Es wurde von der Mitgliederversammlung der BAG W am 20.6.2001 in Köln beschlossen.
Das Programm bietet der Wohnungslosenhilfe eine neue Plattform für die Selbstverständigung nach innen und nach außen für den Dialog mit unseren Partnern. Das Programm bestimmt, ausgehend von den zahlreichen Veränderungen der Lebenslagen wohnungsloser Menschen, des Hilfesystems und seiner Rahmenbedingungen, die Leitlinien für die Zukunft. Grundlage dafür ist der konsequente Bezug der Hilfe auf die Menschenrechte, die Bürgerrechte des Grundgesetzes und das Sozialstaatsprinzip. Wohnungslose Menschen sind Bürger und Bürgerinnen ohne Wohnung, die von der sozialen Teilhabe oft sehr weitgehend ausgeschlossen sind. Es ist Auftrag der Wohnungslosenhilfe, diese soziale Ausgrenzung auf allen Ebenen zu überwinden.
Eine der Leitlinien des Grundsatzprogramms ist die Einsicht, dass die Wohnungslosenhilfe sich nach einem weitgehend abgeschlossenen Konsolidierungsprozess stärker als bisher um alte und neue Kooperationspartner bemühen muss. So möchten wir mit dem vorgelegten Grundsatzprogramm unsere Partner dazu einladen, mit uns gemeinsam eine bürger- und gemeindenahe Wohnungslosenhilfe in Deutschland zu verwirklichen.