Unterstützung, Schutz und Beratung für gewaltbetroffene Frauen in der Wohnungsnotfallhilfe
Online-Konferenz - 21. Juni 2021, 13:00 – 17:15 Uhr & 22. Juni 2021, 09:30 – 12:15 Uhr
2018 wurde das Europaratsübereinkommen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt (Istanbul-Konvention) ratifiziert. Damit hat sich Deutschland auf all seinen staatlichen Ebenen verpflichtet, für ein Schutzsystem zu sorgen, das allen Frauen, die von Gewalt betroffen sind, zugänglich ist und das Hilfe sofort, effektiv und in ausreichendem Maße bereithält. Dabei stellen sich Fragen: Was heißt das für die Einrichtungen und Dienste der Wohnungsnotfallhilfe? Welche Entwicklungen und Hürden gibt es bei der Umsetzung? Wie sieht Gewaltschutz für Frauen in der Wohnungsnotfallhilfe aktuell aus?
Die BAG Wohnungslosenhilfe führte 2020 eine Befragung in den gemischtgeschlechtlichen und frauenspezifischen Einrichtungen und Diensten durch, um die aktuelle Situation zu beleuchten und den bestehenden Bedarf an weiteren Maßnahmen zu erheben.
Die Ergebnisse bildeten eine wichtige Grundlage für die Mitarbeit im Bündnis zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (BIK) und für die Erstellung der Empfehlungen der BAG W zum Gewaltschutz für Frauen in der Wohnungsnotfallhilfe.
Die Erfahrungen zeigen, dass Frauen in einem Wohnungsnotfall und ihre Kinder häufig keinen Zugang zu den bestehenden Unterstützungshilfen bei Gewalt finden. Die Gründe sind vielfältig. Es bedarf daher spezifischer Konzepte und ein hohes Maß an interinstitutioneller Zusammenarbeit. An fünf Beispielen soll dargestellt werden, wie die Umsetzung der Konvention vor Ort aussehen kann.
Daneben wird deutlich, dass Fortbildung der Fachkräfte und die Sensibilisierung zum Thema Gewalt im Hilfesystem wichtige Voraussetzungen sind, um Gewaltschutz einrichtungsbezogen umzusetzen.
Wir freuen uns, wenn diese Fachtagung ein Beitrag dazu leisten kann.
Sabine Bösing, (Stellvertretende Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V.)