„Die Entdeckung Bahnhof“ – Wer nicht konsumiert muss raus?! - Plakataktion für das Aufenthaltsrecht Wohnungsloser in den Bahnhöfen
Berufungsverhandlung: BAG Wohnungslosenhilfe sieht sich gezwungen, Antrag auf Einstweilige Anordnung gegen die Deutsche Eisenbahn-Reklame zurückzuziehen
Im Streit um die Plakataktion der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG W) gegen die Vertreibung Wohnungsloser aus den Bahnhöfen hat die BAG sich heute dafür entscheiden müssen, ihren Antrag auf Einstweilige Anordnung gegen die Deutsche Eisenbahn-Reklame GmbH, einer 100%igen Tochter der Bahn AG, zurückzunehmen. In der heutigen Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht wurde deutlich, dass das Urteil vom 21. März keinen Bestand haben würde. In dieser Situation sah sich die BAG Wohnungslosenhilfe, als gemeinnütziger Verein mit begrenzten finanziellen Ressourcen gezwungen, ihren Antrag zurückzunehmen, um die Kosten des Verfahrens so gering wie möglich zu halten.
„Die Entdeckung Bahnhof“ – Wer nicht konsumiert muss raus?! Plakataktion für das Aufenthaltsrecht Wohnungsloser in den Bahnhöfen erneut vor Gericht
Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Zivilsenat in Kassel
Freitag, den 20. Dezember 2002, 9.30 Uhr, Raum C 020, Frankfurter Str. 7, 34117 Kassel
Im Streit um die Plakataktion der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG W) gegen die Vertreibung Wohnungsloser aus den Bahnhöfen hatte das Landgericht Kassel am 21. März 02 dem Antrag der BAG Wohnungslosenhilfe auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Deutsche Eisenbahn-Reklame GmbH, einer 100%igen Tochter der Bahn AG, statt gegeben.
Wohnungslose sollen ihr Wahlrecht wahrnehmen können
Eintrag in das Wählerverzeichnis muss bis zum 1. September beantragt werden
Wohnungslose ohne eine feste Adresse können nur auf eigenen Antrag in ein Wählerverzeichnis eingetragen werden.
Wohnungslose Bürgerinnen und Bürger sind oft nicht im Melderegister und damit auch nicht im Wählerverzeichnis ihrer Kommune verzeichnet. Um bei den Bundestagswahlen ihr Wahlrecht wahrnehmen zu können, müssen Bürgerinnen und Bürger ohne Wohnung schriftlich die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen.
FEANTSA und BAG W appellieren an den Europäischen Rat in Sevilla das Problem von Zuwanderung und Wohnungslosigkeit zu berücksichtigen
FEANTSA stellt fest, dass in einer globalisierten Welt Zuwanderung in die reichsten Länder der Erde normal, unvermeidbar und darüber hinaus notwendig für die Entwicklung der Europäischen Union ist.
Vor dem Hintergrund dieser unbestreitbaren Tatsache erinnert FEANTSA daran, dass der Amsterdamer Vertrag der Europäischen Union Verantwortung im Feld der Zuwanderung übertragen hat und dass die Mitgliedsstaaten rechtlich an internationale Verträge gebunden sind, die die Rechte jeder Person schützen, die sich auf EU-Territorium aufhält. Diese Verträge sind die Genfer Konvention sowie die Europäische Konvention der Menschenrechte und die Europäische Charta der Grundrechte.
Bundesweite Plakataktion der BAG Wohnungslosenhilfe e.V. "Die Entdeckung Bahnhof - Wer nicht konsumiert muss raus?!"
Plakate für das Aufenthaltsrecht Wohnungsloser werden ab 16. April wieder bundesweit geklebt
Berlin/Bielefeld. Am Stralauer Platz, gegenüber dem Berliner Ostbahnhof, ist am Dienstagmorgen das Plakat der Wohnungslosenhilfe für das Aufenthaltsrecht Wohnungsloser erneut geklebt worden - so wie dies an über 40 Standorten bundesweit auch geschehen wird.
Bundesweite Plakataktion der BAG Wohnungslosenhilfe e.V. "Die Entdeckung Bahnhof - Wer nicht konsumiert muss raus?!"
Bahn AG versucht trotz einstweiliger Verfügung weiterhin Meinungsäußerung zu zensieren
Bahn AG will auch in Zukunft Aktionsplakate überkleben lassen
Bielefeld. Im Streit um die Plakataktion der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG W) gegen die Vertreibung Wohnungsloser aus den Bahnhöfen hatte das Landgericht Kassel in der letzten Woche dem Antrag der BAG Wohnungslosenhilfe auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Deutsche Eisenbahn-Reklame GmbH statt gegeben. In einem Rundschreiben an eine der betroffenen Firmen fordert nun die Deutsche Eisenbahnreklame GmbH diese auf, "Aufträge für das ...Plakat nicht entgegenzunehmen beziehungsweise bereits gebuchte Aufträge nicht mehr zu erfüllen und eventuell geklebte Plakate umgehend abzudecken bzw. umzukleben."