Wahlrecht wohnungsloser Menschen

Wohnungslose Bürgerinnen und Bürger ohne feste Meldeadresse besitzen selbstverständlich auch ein Wahlrecht. Um dieses wahrzunehmen, müssen sie unter Umständen vorab ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen. Darauf weist die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG W) in Berlin regelmäßig hin.

Hier finden Sie unsere Pressemitteilungen dazu.

 

Eine Analyse (Juli 2021) von Dr. Michael Krennerich, Professor für Politische Wissenschaft am Lehrstuhl für Menschenrechte und Menschenrechtspolitik der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, untersucht die rechtlichen, organisatorischen und politischen Bedingungen der Wahlrechtsnutzung durch wohnungslose Menschen in Deutschland.

Die Analyse finden Sie hier.