Verhältnis der Leistungen der Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten gem. §§ 67 ff. Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) zu den Leistungen der Rehabilitation und Teilhabe für Menschen mit Behinderungen nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)
Empfehlung der BAG Wohnungslosenhilfe, erarbeitet vom Fachausschuss Sozialrecht der BAG W und vom Vorstand der BAG W am 28.04.2021 verabschiedet
Mit dieser Empfehlung will die BAG W auf der Grundlage der seit dem 1. Januar 2020 geltenden Rechtslage, das Verhältnis der Leistungen der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nach SGB IX zu den Leistungen der Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten gem. §§ 67 ff. SGB XII in der Bedeutung für die Wohnungsnotfallhilfe herausarbeiten, um der Praxis Orientierung und Handlungshinweise zu geben.
Neben der auch nach neuem Recht unveränderten Eigenständigkeit der Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten gem. §§ 67 ff. SGB XII, soll ihre besondere Bedeutung für die Beratung und persönliche Unterstützung von wohnungslosen Menschen in sozialen Schwierigkeiten unterstrichen werden und zwar speziell im Hinblick auf die neue Rechtslage.