„Die Entdeckung Bahnhof“ – Wer nicht konsumiert muss raus?! Plakataktion für das Aufenthaltsrecht Wohnungsloser in den Bahnhöfen erneut vor Gericht

Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Zivilsenat in Kassel

Freitag, den 20. Dezember 2002, 9.30 Uhr, Raum C 020, Frankfurter Str. 7, 34117 Kassel

Im Streit um die Plakataktion der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG W) gegen die Vertreibung Wohnungsloser aus den Bahnhöfen hatte das Landgericht Kassel am 21. März 02 dem Antrag der BAG Wohnungslosenhilfe auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Deutsche Eisenbahn-Reklame GmbH, einer 100%igen Tochter der Bahn AG, statt gegeben.

Gegen diese Entscheidung hatte die Deutsche Eisenbahnreklame GmbH am 23. April 02 Berufung eingelegt. Diese Berufung wird nun am 20. Dezember vor dem OLG in Kassel mündlich verhandelt.

Mit dem Urteil vom März war das Landgericht Kassel der Argumentation der BAG Wohnungslosenhilfe in allen Punkten gefolgt. Die Eisenbahnreklame durfte den beteiligten Werbefirmen nicht mehr untersagen, die Plakate der BAG W zu plakatieren. Mit diesem Urteil war die Grundrechtsbindung der Bahn bestätigt worden. Die Grundrechtsbindung schützt nach Auffassung der BAG W und des von ihr im Rahmen der Aktion in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens auch den allgemeinen diskriminierungsfreien Zugang zu den Bahnhöfen: Art.11 GG garantiert das Recht auf Freizügigkeit.

Mit einer bundesweiten Plakataktion hatte die BAG Wohnungslosenhilfe gegen den Versuch der Bahn AG protestiert, missliebige Personengruppen aus den Bahnhöfen zu vertreiben. Die großflächigen Plakate mit dem Aktionsmotto: „Die Entdeckung Bahnhof. Wer nicht konsumiert muss raus?!“ sind in über 100 Städten in Bahnhofsnähe geklebt worden. Diese kritische Meinungsäußerung hatte die Bahn nicht dulden wollen. Die an der Plakataktion beteiligten Anschlagunternehmen waren von der Deutschen Eisenbahnreklame GmbH aufgefordert worden, bereits geklebte Plakate „umgehend abzudecken bzw. umzukleben.“ Darüber hinaus hatte sie die Firmen angewiesen, bereits gebuchte Aufträge nicht mehr auszuführen.

Die BAG Wohnungslosenhilfe hatte gegen diesen Versuch, die freie Meinungsäußerung zu zensieren, protestiert und beim Landgericht Kassel einen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen die Deutsche Eisenbahnreklame GmbH gestellt.

Die Plakatmotive sowie die bisherigen Pressemitteilungen zur Aktion und das von der BAG W in Auftrag gegebene Rechtsgutachten können Sie auf der BAG Aktionswebsite einsehen: www.die-entdeckung- bahnhof.de

Bielefeld, den 16.12.2002

PRM_2002_12_16_Kampagne.pdf