Große Koalition schließt Wohnungslose von Beschäftigungsförderung aus und droht mit Wohnungsverlust
Wohnungslosenhilfedachverband warnt vor Anstieg der Wohnungslosigkeit
Bielefeld, 31.05.06. Heute hat die große Koalition beschlossen, dass wohnungslose Menschen, die in Wohnheimen leben, von Leistungen des Gesetzes pauschal ausgeschlossen werden. Dies soll auch dann gelten, wenn sie erwerbsfähig im Sinne des Gesetzes sind. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG W) weist darauf hin, dass damit eklatant gegen das Ziel von Hartz IV, Langzeitarbeitslose wieder in Arbeit zu bringen, verstoßen wird. „Erwerbsfähige wohnungslose Menschen in Wohnheimen wollen und können arbeiten, wenn sie die entsprechende Beschäftigungsförderung erhalten“, sagte Dr. Thomas Specht-Kittler, Geschäftsführer der BAG W. Am 1. Juni soll das Gesetz im Bundestag verabschiedet werden. Die BAG W fordert die Abgeordneten der SPD und CDU/CSU Fraktionen auf, wohnungslosen Menschen die gleichen Chancen wie anderen Langzeitarbeitslosen zu geben und am 1. Juni noch einen entsprechenden Ad-Hoc-Änderungsantrag einzubringen.
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