Sozialhilfe- und Arbeitsmarktreform führen zu mehr Wohnungslosigkeit und verhindern Integration Wohnungsloser in den Arbeitsmarkt

BAG Wohnungslosenhilfe fordert Nachbesserungen im Vermittlungsverfahren

Die Bundesregierung hat im Arbeitslosengeld II offenbar die wohnungslosen Bürgerinnen und Bürger übersehen, denn diese werden gleich durch zwei Regelungen vom Bezug von Leistungen ausgeschlossen: Vorübergehend in Heimen untergebrachte Wohnungslose haben keinen Anspruch auf Hilfen zur Arbeit nach dem ALG II, selbst dann, wenn sie erwerbsfähig sind. Weiterhin drohen Wohnungslose ohne feste Meldeadresse durch die Maschen des neuen Gesetzes zu fallen, da sich die Zuständigkeit der neuen Agenturen für Arbeit nach dem gewöhnlichen Aufenthalt richtet. Darauf weist Dr. Thomas Specht-Kittler, Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) in einer Stellungnahme an die Bundesregierung hin.

Die BAG W hat der Bundesregierung schon im September Vorschläge zur Lösung dieses Problems vorgelegt, die in dem am 17. Oktober vom Bundestag beschlossenen Gesetzesentwürfen nicht berücksichtigt worden sind. Die Vorsitzende der BAG W, Renate Walter-Hamann, fordert den Gesetzgeber auf, im Zuge des anstehenden Vermittlungsverfahrens die Regelungen umgehend nachzubessern: "Es darf nicht zugelassen werden, dass wohnungslose Menschen systematisch von den Hilfen der Bundes-anstalt für Arbeit ausgeschlossen werden."

Darüber hinaus fallen auch die gesetzlichen Regelungen zur Verhinderung von Wohnungsverlusten teilweise hinter den erreichten Stand zurück. "Dabei ist die gezielte Übernahme von Mietschulden der effektivste und kostengünstigste Weg Wohnungslosigkeit zu vermeiden", so Specht-Kittler. Noch gra-vierender wird sich nach Meinung der Dachorganisation der Wohnungslosenhilfe eine Neuregelung bei den im ALG II vorgesehenen Sanktionen auswirken. Danach kann in einer zweiten Stufe nicht nur die Regelleistung, sondern unter Umständen auch die Kostenübernahme für Heizung und Unterkunft gekürzt werden. "Diese Regelung ist de facto eine versteckte staatliche Drohung mit Wohnungslosigkeit, die die vorhandenen gesetzlichen Regelungen zur Prävention unterläuft", so Renate Walter-Hamann. "Diese Regelungen müssen deshalb aufgehoben werden."

Die BAG W warnte zugleich davor, die im bisherigen Gesetzgebungsverfahren erreichten praktischen Verbesserungen im Vermittlungsverfahren ab 8. November 2003 wieder preiszugeben. Die Oppositionsparteien sollten im Interesse der Wohnungslosen diese Teile der Gesetzentwürfe im Vermittlungsausschuss nicht blockieren, sondern die Vorschläge der BAG W für die bisher noch fehlenden Regelungen unterstützen.

Bielefeld, den 27.10.03

PRM_2003_10_27_SGB.pdf