BAG Wohnungslosenhilfe stellt aktuelle Schätzung für das Jahr 2018 vor
Berlin, 11.11.2019. Anlässlich der Bundestagung der BAG Wohnungslosenhilfe, die vom 11. bis 13. November mit knapp 1.000 Teilnehmenden und Mitwirkenden in Berlin stattfindet, stellt der Verband heute seine aktuelle Schätzung der Zahl der wohnungslosen Menschen in Deutschland vor.
Die Schätzung bezieht sich auf das Jahr 2018 und ist damit auf dem aktuellsten Stand.
Im Laufe des Jahres 2018 waren ca. 678.000 Menschen (Jahresgesamtzahl) in Deutschland ohne Wohnung.
BVerfG: Grundgesetz schützt Hilfsbedürftige und baut Brücken in die Erwerbsarbeit
Berlin, 05. November 2019. Anlässlich der heutigen Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Zulässigkeit der Sanktionen im SGB II erklärt der Sprecher der Nationalen Armutskonferenz (nak) Gerwin Stöcken: Nach fast 15 Jahren Sanktionspraxis im SGB II begrüßen wir, dass das BVerfG das Sanktionsregime endlich verfassungsgerichtlich beurteilt und die Kürzungen über 30 % für verfassungswidrig erklärt hat. Wir fordern aus Respekt vor dem Gericht und den Menschen die Jobcenter auf, dies in der Anwendung konsequent umzusetzen “, betont der Sprecher der nak.
BAG Wohnungslosenhilfe begrüßt Einführung einer Statistik zur Wohnungslosigkeit
Berlin, 25.09.2019. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) begrüßt, dass die Bundesregierung mit dem vorgelegten Gesetzentwurf die gesetzliche Grundlage für die Erhebung von Daten zum Umfang und zur regionalen Verteilung der Wohnungslosigkeit in Deutschland schafft.
Dieser Schritt entspricht der langjährigen Forderung der BAG W nach Einführung einer bundesweiten Wohnungslosenberichterstattung. Damit wird eine große Lücke in der Armutsberichterstattung des Bundes geschlossen, auch wenn noch in einigen Punkten Verbesserungsbedarf besteht.
Verbände, Organisationen und Initiativen gründen Aktionsbündnis „Wohnen ist Menschenrecht“
Radikaler Kurswechsel in der Wohnungs- und Mietenpolitik gefordert
Ein Jahr nach dem Wohngipfel im Bundeskanzleramt hat sich auf den Wohnungsmärkten in Deutschland nichts geändert: Mehr als eine Million bezahlbare Mietwohnungen fehlen, der Bestand an Sozialwohnungen schrumpft weiter, auf jetzt nur noch 1,18 Millionen. Die Mieten haben Rekordniveau erreicht, die Wohnkostenbelastung liegt für Einpersonenhaushalte bei 34 Prozent, für einkommensschwächere Haushalte bei 46 Prozent. Wohnen ist zum Armutsrisiko geworden. Die Angst vor Mietsteigerungen, Verdrängung und Kündigung wächst. Rund 650.000 Menschen sind sogar wohnungslos.
BAG Wohnungslosenhilfe: 650.000 Menschen in 2017 ohne Wohnung
Verbessertes Schätzmodell erlaubt genauere Schätzung der Wohnungslosenzahlen
Berlin, 30.07.2019. Die BAG Wohnungslosenhilfe (BAG W) hat heute ihre aktuelle Schätzung zur Zahl der wohnungslosen Menschen in Deutschland vorgelegt. Die Schätzung bezieht sich auf das Jahr 2017: Im Laufe des Jahres 2017 waren demnach ca. 650.000 Menschen (Jahresgesamtzahl) in Deutschland ohne Wohnung.
Die Schätzzahl für 2017 ist damit deutlich niedriger als die im November 2017 veröffentlichte Schätzzahl für das Jahr 2016: Sie weicht in der Gesamtzahl mit einem Minus von 210.000 um 24,5 % von der letzten Schätzung der BAG W nach unten ab.
„Dies entspricht nicht einem tatsächlichen Rückgang der Wohnungslosenzahlen in Deutschland, sondern ist ausschließlich dem deutlich verbesserten neuem Schätzmodell zuzuschreiben“, betonte Werena Rosenke, Geschäftsführerin der BAG W.
Im Jahr 2017 betrug demnach die Zahl der wohnungslosen Menschen ohne Einbezug wohnungsloser anerkannter Geflüchteter gut 275.000. Die Zahl der wohnungslosen anerkannten Geflüchteten schätzt die BAG W auf ca. 375.000 Menschen. Seit dem Jahr 2016 schließt die BAG W in ihre Schätzung die Zahl der wohnungslosen anerkannten Geflüchteten ein.
Das revidierte und genauere Modell der Schätzung
Das bisherige Schätzmodell, das seit 1992 zum Einsatz kam, ist aufgrund fehlender neuer empirischer Studien veraltet.
„Daher haben wir seit 2018 an der Revision des Schätzmodells gearbeitet und ein neues Hochrechnungsmodell entwickelt, das auf den empirisch validen Daten der jährlichen Wohnungsnotfallberichterstattung in Nordrhein-Westfalen aufsetzt, und deren Daten auf Deutschland hochrechnet. Alle notwendigen Daten für eine Revision standen vollständig erst ab 2018 zur Verfügung, so dass das neue Modell erst jetzt zum Einsatz kommen kann“, so Rosenke.
Landtagswahlen in Sachsen und Brandenburg: Wohnungslose ohne feste Meldeadresse müssen Eintrag in die Wählerverzeichnisse beantragen
Berlin, 26.07.2019. Am 01.09.2019 finden Wahlen zum Landtag in Brandenburg und Sachsen statt. Wohnungslose Bürgerinnen und Bürger ohne feste Meldeadresse besitzen selbstverständlich auch ein Wahlrecht. Um dieses wahrzunehmen, müssen sie aber vorab ihre Eintragung in die Wählerverzeichnisse beantragen.
Wählen kann in Deutschland nur, wer im jeweiligen Wählerverzeichnis eingetragen ist. Wohnungslose Bürgerinnen und Bürger sind oft nicht im Melderegister und damit auch nicht im Wählerverzeichnis ihrer Kommune gelistet. Dennoch haben sie das Recht, an den Wahlen zu den Landesparlamenten teilzunehmen, wenn sie deutsche Staatsbürgerinnen oder Staatbürger sind, das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter erreicht haben und sich gewöhnlich in dem jeweiligen Bundesland aufhalten. Wichtig ist, sich rechtzeitig in das Wählerverzeichnis eintragen zu lassen. Darauf wies heute die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (BAG W) in Berlin hin.