Landtagswahlen in Sachsen und Brandenburg: Wohnungslose ohne feste Meldeadresse müssen Eintrag in die Wählerverzeichnisse beantragen

Berlin, 26.07.2019. Am 01.09.2019 finden Wahlen zum Landtag in Brandenburg und Sachsen statt. Wohnungslose Bürgerinnen und Bürger ohne feste Meldeadresse besitzen selbstverständlich auch ein Wahlrecht. Um dieses wahrzunehmen, müssen sie aber vorab ihre Eintragung in die Wählerverzeichnisse beantragen.

Wählen kann in Deutschland nur, wer im jeweiligen Wählerverzeichnis eingetragen ist. Wohnungslose Bürgerinnen und Bürger sind oft nicht im Melderegister und damit auch nicht im Wählerverzeichnis ihrer Kommune gelistet. Dennoch haben sie das Recht, an den Wahlen zu den Landesparlamenten teilzunehmen, wenn sie deutsche Staatsbürgerinnen oder Staatbürger sind, das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter erreicht haben und sich gewöhnlich in dem jeweiligen Bundesland aufhalten. Wichtig ist, sich rechtzeitig in das Wählerverzeichnis eintragen zu lassen. Darauf wies heute die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (BAG W) in Berlin hin.

Landtagswahl in Brandenburg am 01. September 2019

Um bei den kommenden Wahlen zum brandenburgischen Landtag wählen zu können, müssen Wohnungslose ohne Meldeadresse zuvor die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen. Dies ist bis zum 15. Tag vor der Wahl und somit bis zum 17. August 2019 möglich. Da der 17. August 2019 ein Samstag ist, empfiehlt die BAG W eine Registrierung bis zum Vormittag des 16. August 2019.

Zuständig für die Eintragung in das Wählerverzeichnis ist die Wahlbehörde, die sich i. d. R. im Rathaus befindet. Dort kann ein entsprechender Antrag ausgefüllt und unterschrieben werden. Bestandteil dieses Formulars sind der vollständige Name und das Geburtsdatum. Außerdem muss schriftlich versichert werden, dass man über keine Meldeadresse im Bundesgebiet verfügt, sich gewöhnlich in Brandenburg aufhält und in keiner anderen Gemeinde einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis eingereicht hat. Für das Verfahren gibt es in den Kommunalverwaltungen einen entsprechenden Vordruck. Wahlberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahre.

Landtagswahl in Sachsen am 01. September 2019

Parallel zu der Wahl in Brandenburg wird auch in Sachsen abgestimmt. Zu beachten ist hierbei, dass gem. der Sächsischen Landeswahlordnung Bürgerinnen und Bürger ohne Meldeadresse den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis schon bis zum 21. Tag vor dem Wahltermin stellen müssen. Es empfiehlt sich aufgrund des Wochenendtermins auch in diesem Fall, das Wahlamt bis zum Freitag davor, also bis zum 11. August 2019, aufzusuchen. Wahlberechtigt ist, wer sich am Wahltag seit mindestens drei Monaten gewöhnlich im Freistaat Sachsen aufhält. Anders als in Brandenburg müssen Wählerinnen und Wähler für die Landtagswahl in Sachsen das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Sammelanträge stellen

Die BAG Wohnungslosenhilfe weist darauf hin, dass lt. §16 der Landeswahlordnung in Sachsen Sammelanträge auf Eintragung in die Wählerverzeichnisse möglich sind. Sie müssen von allen aufgeführten Wahlberechtigten eigenhändig unterzeichnet sein. In Brandenburg besteht keine Möglichkeit, Sammelanträge zu stellen. Dort muss jede Antragstellung einzeln erfolgen. Allerdings können mehrere ausgefüllte Anträge von einer beauftragten Person eingereicht werden.

Aufruf der BAG W

Wählen gehen ist ein demokratisches Grundrecht. In jedem Fall gilt es, auch Menschen ohne festen Wohnsitz den Gang zur Wahlurne ohne großen bürokratischen Aufwand zu gewährleisten. „Die Kommunen sollten den wohnungslosen Bürgerinnen und Bürgern den Eintrag in das Wählerverzeichnis komplikationslos ermöglichen und an den Treffpunkten und Anlaufstellen der Wohnungslosen entsprechend informieren“, erklärte Werena Rosenke, Geschäftsführerin der BAG Wohnungslosenhilfe (BAG W).

Weitere Wahlen im Jahr 2019

Die Landtagswahl in Thüringen findet am 27. Oktober 2019 statt. Da auch hierbei die Eintragungen in die Wählerverzeichnisse bis zum 21. Tag vor dem Wahltermin erfolgen müssen, sollten entsprechende Anträge bis zum 04. Oktober 2019 erfolgen.