Wahl zum 9. Europäischen Parlament am 26.05.2019: Wohnungslose ohne feste Meldeadresse müssen Eintrag in das Wählerverzeichnis jetzt beantragen
Berlin, 15.04.2019. Wohnungslose Bürgerinnen und Bürger ohne feste Meldeadresse besitzen ein Wahlrecht. Um dieses wahrzunehmen, müssen sie aber vorab ihre Eintragung in die Wählerverzeichnisse beantragen. Dabei sollten die geltenden Fristen und Formalitäten beachtet werden – darauf verweist die BAG Wohnungslosenhilfe (BAG W).
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