BAG Wohnungslosenhilfe begrüßt geplante Neuregelung der Sanktionen im SGB II

Neue Regelung würde Wohnungslosigkeit verringern

Berlin, 24.09.2014. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG W), der Dachverband der Dienste und Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe, begrüßt und unterstützt die Absicht von Sozialministerin Andrea Nahles, die bisherigen (verschärften) Sanktionen für Unter-25jährige Leistungsbeziehende abzuschaffen und damit eine Gleichstellung mit den anderen Leistungsbeziehenden herbeizuführen. Ebenso begrüßt die BAG W, dass eine Minderung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung nicht mehr möglich sein soll.

Geschäftsführer Dr. Thomas Specht: „Unsere Praktiker in der Wohnungslosenhilfe vor Ort haben die Erfahrung gemacht, dass beide Regelungen zu steigenden Wohnungsverlusten und damit mehr Wohnungslosigkeit in Deutschland beitragen. Diese Sanktionspraxis erzielt keine positive Wirkung, sondern verschärft die Problematik der Wohnungslosigkeit  und der sozialen Ausgrenzung ins. bei den Jungen unter 25 Jahren. Unterm Strich führt sie zu Mehrkosten für die örtlichen Träger der Jugend- und Sozialhilfe.“

Abgesehen davon hält die BAG W beide Regelungen für verfassungswidrig, da gegen das Gleichheitsgebot der Verfassung verstoßen (Sonderregelung U-25) bzw. das grundgesetzlich garantierte Existenzminimum unterschritten wird.

Ebenso notwendig hält die BAG W darüber hinaus die (Wieder-) Einführung der schriftlichen Rechtsfolgenbelehrung in § 31 SGB II. Dies gebietet nicht nur der allgemeine Verwaltungsverfahrensschutz des Bürgers, sondern ins. auch die prekäre Lage der von Armut und weiteren Notlagen betroffenen Bevölkerungsgruppen. Diese sind oft noch weniger als andere Bürger in der Position, die komplizierten sozialrechtlichen Regelungen in ihrer Bedeutung und Wirkung ausreichend einzuschätzen. Geschäftsführer Specht: „Wie soll man etwas einhalten, wenn man die Regeln vorher nicht kennt?“

Die geplante Neuregelung – so der Verband – würde die Wohnungslosigkeit in Deutschland verringern.