Kältetod wohnungsloser Menschen verhindern
Steigende Wohnungslosenzahlen erfordern verstärkte Anstrengungen bei Kältehilfe und Notunterbringung
Berlin, 14.12.2016. Angesichts deutlich gestiegener Wohnungslosenzahlen fordert die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG W), der Dachverband der Wohnungslosenhilfe in Deutschland, verstärkte Anstrengungen in der Kältehilfe und bei der Notunterbringung, um den Kältetod wohnungsloser Menschen zu verhindern.
Insbesondere Menschen, die ganz ohne Unterkunft auf der Straße leben, sind unmittelbar von Erfrierungen und Unterkühlungen bis hin zum Kältetod bedroht. Seit 1991 sind mindestens 289 wohnungslose Menschen in Deutschland an Unterkühlung verstorben. Sie erfroren im Freien, unter Brücken, auf Parkbänken, in Hauseingängen, in Abrisshäusern, in scheinbar sicheren Gartenlauben und in sonstigen Unterständen.
Zudem trägt die Kälte auch häufig dazu bei, den Gesundheitszustand von erkrankten oder geschwächten wohnungslosen Menschen weiter zu verschlechtern, bis hin zum Tod der Betroffenen. Der Umgang mit offenem Feuer als Wärmequelle an Lagerplätzen oder in provisorischen Unterkünften führt immer wieder auch zu Rauchgasvergiftungen und Verbrennungen, ebenfalls teilweise mit Todesfolge.
Die Programme zur Kältehilfe und die Notunterbringung sind bereits in den letzten Jahren vielerorts an ihre Kapazitätsgrenzen gestoßen – sowohl in großen und mittleren Städten als auch in ländlichen Regionen. Teilweise sind die Unterkünfte überfüllt, räumlich sehr beengt, schmutzig, es gibt Gewalt und Diebstahl, die sanitären und hygienischen Bedingungen sind mitunter miserabel. Für Frauen gibt es häufig keine separaten Unterkünfte, wodurch die Gefahr sexueller Übergriffe steigt. Wohnungslosen Migrantinnen und Migranten, insbesondere aus Ost- und Südosteuropa, werden Unterkunft und Kälteschutz teilweise gänzlich verwehrt.
Auch aufgrund der gestiegenen Flüchtlingszahlen und der anhaltenden Migration aus süd- und osteuropäischen EU-Mitgliedsländern sind zusätzliche Anstrengungen nötig. Anerkannte Asylbewerber drohen wohnungslos zu werden, wenn sie die Flüchtlingsunterkünfte nach Abschluss ihres Asylverfahrens verlassen müssen, aber auf den knappen Wohnungsmärkten keine Wohnungen finden. Ein Teil der Migrantinnen und Migranten aus den EU-Mitgliedsländern findet in Deutschland keine oder nur schlecht bezahlte Arbeit und keine Wohnung und benötigt existenzielle Unterstützung.
Das bedeutet: Es sind dringend verstärkte Anstrengungen nötig, um allen hilfebedürftigen wohnungslosen Menschen menschenwürdige Unterkünfte und ausreichenden Kälteschutz anbieten zu können!
Nach den Bestimmungen des Ordnungsrechts muss jede Kommune in Deutschland wohnungslose Menschen menschenwürdig unterbringen, unabhängig von Nationalität und Aufenthaltsstatus. Städte und Gemeinden verstoßen gegen ihre Amtspflichten, wenn sie nicht rechtzeitig Notunterkünfte bereitstellen oder verschaffen. Dies bekräftigt auch ein Rechtsgutachten der BAG W zur Unterbringungspflicht der Kommunen.
An die Bürgerinnen und Bürger appelliert die BAG Wohnungslosenhilfe eindringlich:
„Seien Sie aufmerksam! Wenn Sie wohnungslose Menschen sehen, die hilflos oder in einer Notsituation sind, setzen Sie die Polizei in Kenntnis, wählen Sie den Notruf 110! Alarmieren Sie bei akuter gesundheitlicher Gefährdung den Rettungsdienst 112!“
Laut Schätzung der BAG W droht die Zahl der wohnungslosen Menschen in Deutschland von ca. 335.000 im Jahr 2014 auf ca. 536.000 im Jahr 2018 anzusteigen. Dies wäre ein dramatischer Zuwachs um 200.000 bzw. um 60% innerhalb von nur vier Jahren. Entsprechend werden auch mehr wohnungslose Menschen direkt auf der Straße leben als in den Jahren zuvor (im Jahr 2014 waren es ca. 39.000).
- - -
Sehr geehrte Damen und Herren, Unter folgendem Link finden Sie auf unserer Internetseite die Handreichung der BAG W: „Den Kältetod von Wohnungslosen verhindern!“:
www.bagw.de/de/publikationen/pos-pap/position_notversorgung.html
Das Rechtsgutachten der BAG W zur Unterbringungspflicht der Kommunen finden Sie hier:
www.bagw.de/de/themen/notversorgung/gutacht.html
Bei Rückfragen steht Ihnen gerne zur Verfügung: Werena Rosenke, stellv. GF, Leitung Presse/ÖA, Tel: 030 – 28 44 537 – 11, Mobil: 0151 – 16 70 03 03, Email: werenarosenke@bagw.de
POS_11_Handreichung_Kaeltetod_verhindern.pdf