Erster Kältetod 2017: Wohnungsloser Mann in Hessen erfroren
Kältehilfe auch in den Landkreisen erforderlich
Berlin, 25.01.2017. Ein 53-jähriger wohnungsloser Mann ist im Landkreis Gießen erfroren. Er war bereits am 15. Januar 2017 tot aufgefunden worden. Auf eine Obduktion verzichtet die Staatsanwaltschaft, weil eine erste Leichenschau ein Fremdverschulden am Tod ausschließt.
Seit Jahren fordert die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (BAG W), der Dachverband der Wohnungslosenhilfe in Deutschland, zusätzliche Anstrengungen in der Kältehilfe und bei der Notunterbringung in Deutschland, um den Kältetod wohnungsloser Menschen zu verhindern.
Neben dem Fall im Landkreis Gießen, prüft die BAG W derzeit weitere Meldungen, wonach in diesem Winter bereits zehn wohnungslose Menschen aufgrund von Kälteeinwirkungen gestorben sein könnten.
In den letzten 25 Jahren (seit 1991) waren mindestens 290 Kältetote unter Wohnungslosen zu beklagen. Sie erfroren im Freien, unter Brücken, auf Parkbänken, in Hauseingängen, in Abrisshäusern, in scheinbar sicheren Gartenlauben und sonstigen Unterständen. Durch die Kälte besonders bedroht sind die ca. 39.000 wohnungslosen Menschen, die ganz ohne Unterkunft auf der Straße leben.
Thomas Specht, Geschäftsführer der BAG W, erklärte: „In vielen Städten sind die Programme zur Kältehilfe aufgrund der steigenden Zahl der Wohnungslosen und der wohnungslosen Zuwanderer aus EU-Mitgliedsländern an ihre Kapazitätsgrenzen gestoßen. In vielen Landkreisen sucht man nach wie vor vergeblich nach Programmen der Kältehilfe.“
Nach den Bestimmungen des Ordnungsrechts muss jede Kommune in Deutschland Wohnungslose menschenwürdig unterbringen, unabhängig von Nationalität und Aufenthaltsstatus. Städte und Gemeinden verstoßen gegen ihre Amtspflichten, wenn sie nicht rechtzeitig Notunterkünfte bereitstellen oder verschaffen. Dies bekräftigt auch ein im letzten Herbst veröffentlichtes Rechtsgutachten der BAG W zur Unterbringungspflicht der Kommunen.
Thomas Specht: „Jede Stadt und jede Gemeinde muss prüfen, ob die getroffenen Vorkehrungen in Quantität und Qualität ausreichend sind. Nach Erfahrungen der Wohnungslosenhilfe wird ein Teil der Betroffenen von den Angeboten nicht erreicht. Viele sind physisch und psychisch nicht in der Verfassung, sich in Massenunterkünften zu behaupten und sich ggf. in Auseinandersetzungen und gegen Übergriffe durchzusetzen. Viele Angebote sind zu weit abgelegen und werden deswegen nicht erreicht, sind zu früh überfüllt, bieten keine Aufenthaltserlaubnis tagsüber und keine sichere Aufbewahrung der Habseligkeiten.“
Aufgrund des aktuellen Falls bekräftigt die BAG Wohnungslosenhilfe ihre Appelle und Forderungen an die Kommunen:
- Straßensozialarbeit und andere Formen aufsuchender Arbeit auf- oder ausbauen (z. B. Kältebusse), um von Kälte bedrohte Wohnungslose auf der Straße aufsuchen zu können
- Einrichtung von Kältenotrufen oder Propagieren von 110 als Notrufnummer, damit Bürge-rinnen und Bürger gefährdete Menschen melden können
- Keine menschenunwürdigen Asyle: ein Mindestmaß an Privatsphäre und Selbstbestimmung in Unterkünften ermöglichen sowie Schutz und Sicherheit vor Diebstahl und Gewalt in den Unterkünften gewährleisten
- Separate und sichere Unterbringung für wohnungslose Frauen
- Bereitstellung von dezentrale Unterbringungsmöglichkeiten für kleinere Gruppen von Wohnungslosen (auch mit Hunden)
- Öffnung der Unterkünfte auch tagsüber
- Ausreichend viele niedrigschwellige Tagesaufenthalte
- Keine Befristung des Aufenthaltes auf wenige Tage
- Öffnung von U-Bahnstationen, Bahnhöfen und anderen geeigneten öffentlichen Gebäuden
- Notfalls zusätzliche Anmietung von geeigneten Räumlichkeiten (bspw. Gasthäuser oder leerstehende Gewerbe-Immobilien, die beheizbar sind und über sanitäre Einrichtungen verfügen)
An die Bürgerinnen und Bürger appelliert die BAG Wohnungslosenhilfe eindringlich: „Seien Sie aufmerksam! Wenn Sie wohnungslose Menschen sehen, die hilflos oder in einer Notsituation sind, setzen Sie die Polizei in Kenntnis, wählen Sie den Notruf 110! Alarmieren Sie bei akuter gesundheitlicher Gefährdung den Rettungsdienst 112!“
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Unter folgendem Link finden Sie auf unserer Internetseite die Handreichung der BAG W: „Den Kältetod von Wohnungslosen verhindern!“:
www.bagw.de/de/publikationen/pos-pap/position_notversorgung.html
Sowie das Rechtsgutachten der BAG W zur Unterbringungspflicht der Kommunen:
http://www.bagw.de/de/themen/notversorgung/gutacht.html
Bei Rückfragen steht Ihnen gerne zur Verfügung: Werena Rosenke, stellv. GF, Leitung Presse/ÖA, Tel: 030 -28 44 537 -11, Mobil: 0151 -16 70 03 03, Email: werenarosenke@bagw.de