Landesregierung NRW will Landesprogramm zugunsten Wohnungsloser stoppen
Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. protestiert gegen die Einstellung des Landesprogramms „Wohnungslosigkeit vermeiden – dauerhaftes Wohnen sichern“
Bielefeld, 22.9.08. Die BAG Wohnungslosenhilfe e.V. hält es für unverantwortlich dieses im Bundesgebiet einzigartige Förderinstrument zugunsten von Menschen in Wohnungsnot aufzugeben. In den letzten zwölf Jahren sind durch dieses Programm zahlreiche zentrale Fachstellen zur Vermeidung von Wohnungsverlusten auf den Weg gebracht worden. Darüber hinaus wurden soziale Wohnprojekte für eine langfristige Wohnraumversorgung und aufsuchende Beratungs- und Hilfeangebote für Menschen in Wohnungsnot gefördert. In vielen Modellkommunen hat sich durch die Förderung eine nachhaltig gute Kooperation zwischen Freien Trägern der Wohnungslosenhilfe, Selbsthilfegruppen und Kommune entwickelt – zum Nutzen und Wohle der betroffenen Menschen.
Dieses Engagement hat selbst nach Meinung der NRW – Landesregierung maßgeblich dazu beigetragen, dass heute weit weniger Menschen wohnungslos sind, als noch Mitte der 90er Jahre. Diese Einschätzung kann die BAG Wohnungslosenhilfe e.V. ausdrücklich unterstützen. Die BAG W führt den seit Mitte der 90er Jahre kontinuierlichen Rückgang der Zahl der akut wohnungslosen Menschen u.a. auf die gute Präventionsarbeit in den zentralen Fachstellen zur Vermeidung von Wohnungsverlusten zurück.
Trotz dieses Erfolges bei den Verhinderung von Wohnungslosigkeit, ist die präventive Arbeit heute genauso wichtig wie Mitte der 90er Jahre, denn nach Schätzung der BAG Wohnungslosenhilfe e.V. sind auch in NRW ca. 26.000 bis ca. 52.000 Personen vom Wohnungsverlust bedroht.
Dies ist nur eine Schätzung. Da aber auch in der NRW Obdachlosenstatistik nur die Personen gezählt werden, mit deren Unterbringung die kommunalen Ordnungsbehörden befasst sind, bleibt dazu keine Alternative: Z. Zt. muss man in NRW von ca. 1.7 Mio Menschen ausgehen, die von sog. Grundsicherungsleistungen, also ALG II und Sozialhilfe leben. Geht man von einer Untergrenze von 1,5 % und einer Obergrenze von 3 % dieser Haushalte aus, deren Wohnraum durch Langzeitarbeitslosigkeit, steigende Energiepreise, erhöhte Verschuldung bei einer verschärften Sanktionspraxis der ARGEn vom Verlust ihrer Wohnung bedroht sein könnten, ergeben sich die o.g. Zahlen von 26.000 (bei 1,5 %) bzw. 53.000 (bei 3 %) Personen.
Vor diesem Hintergrund ist die Entwicklung einer besseren Zusammenarbeit vor Ort sowie die Entwicklung und Förderung innovativer Projekte zum Wohnraumerhalt unverzichtbarer denn je.
Deswegen fordert die BAG Wohnungslosenhilfe e.V. die Landesregierung NRW dringend auf, das bewährte und dauerhaft benötigte Landesprogramm „Wohnungslosigkeit vermeiden – dauerhaftes Wohnen sichern“ nicht einzustellen.
PRM_2008_09_22_NRW_Landesprogramm.pdf