Regelsatzurteil des Bundesverfassungsgericht stärkt Rechtsposition Wohnungsloser
BAG Wohnungslosenhilfe fordert wohnungslose Menschen zu Widersprüchen gegen verfassungswidrige Bescheide auf.
Bielefeld, den 10. 02. 2010. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAGW), der Dachverband der Wohnungslosenhilfe in Deutschland, begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Rechtspositionen der BAG W in vollem Umfang bestätigt: Sowohl das Berechnungsverfahren des Regelsatzes für Kinder als auch für Erwachsene ist verfassungswidrig!
Darüber hinaus hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass der Gesetzgeber versäumt hat, die aus verfassungsrechtlichen Gründen notwendige Regelung für unabweisbare, laufende und besondere Bedarfe zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums zu schaffen. Eine derartige Regelung hat die BAG W bereits 2003 gefordert, da insbesondere Menschen in Wohnungsnot sehr oft erhöhte Bedarfe (Leben im Freien, erhöhte Krankheitsanfälligkeit, erhöhter Aufwand für Ernährung und Hygiene etc.) haben.
Da das Bundesverfassungsgericht angeordnet hat, dass bis zur Einführung dieser Härteklausel schon jetzt solche Ansprüche unmittelbar gegen den Bund geltend gemacht werden können, fordert die BAG W alle Menschen in Wohnungsnot auf, sofort die Aufhebung in der Vergangenheit erteilter abschlägiger Bescheide zu ständigen Sonderbedarfen zu beantragen. Dies kann rückwirkend noch für vier Jahre erfolgen. Zugleich sollten entsprechende Neuanträge auf etwaige Sonderbedarfe gestellt werden.
Winfried Uhrig, der Vorsitzende der BAG W, stellt fest: „Die zu geringe Höhe des Regelsatzes hat mit dazu beigetragen, dass die Zahl der verschuldeten Haushalte in Deutschland gestiegen ist und pro Jahr mindestens 100.000 Menschen von Wohnungsverlust bedroht sind.“
Im Rahmen ihrer Kampagne im Jahr der Armut 2010 „Der Sozialstaat gehört allen“ wird die BAG W sich für eine menschenwürdige Neuregelung der Regelsätze stark machen.
Bielefeld, den 10.02.2010
PRM_2010_02_10_BVG.pdf