BAG Wohnungslosenhilfe e.V. lehnt die geplante Pauschalierung von Wohn- und Heizkosten ab
Bielefeld, 21.09.2010. Die BAG Wohnungslosenhilfe e.V., der Dachverband der Wohnungslosenhilfe in Deutschland, lehnt die von Ministerin von der Leyen geplante Pauschalierung der Miet- und Heizkosten ab. Die Konsequenz dieser Pauschalen wird die weitere Verschuldung einkommensarmer Haushalte sein, die letztlich zum Verlust der Wohnung führt.
Schon jetzt sind die Mietobergrenzen für SGB II Bezieher vielerorts unangemessen niedrig und nicht an örtlichen Mietspiegeln angelehnt. Immerhin gilt aber, dass die individuellen Kosten übernommen werden müssen, wenn die Mieten sich im Rahmen der Obergrenzen bewegen. Bei den Pauschalen wird es keine Flexibilität mehr geben.
In vielen Städten gibt es Engpässe bei der Versorgung mit preiswerten Wohnungen insb. im Segment der Kleinwohnungen. In der Konsequenz wächst die Konkurrenz um diesen knapper werdenden bezahlbaren Wohnungsbestand. Es ist zu befürchten, dass ALG II Bezieher in Stadtquartiere mit billigen, aber baulich schlechten Wohnungen abgedrängt werden. Das kann zur Ghettobildung und Stigmatisierung dieser Mieter führen.
Eine zusätzliche Pauschalierung der Heizkosten würde diese negativen Effekte verstärken. Denn die Kehrseite vieler Wohnungen mit niedriger Kaltmiete ist ihr schlechter baulicher Zustand, so dass sehr hohe Heizkosten anfallen, die aber nicht mehr vollständig übernommen werden sollen. Darüber hinaus ist bereits höchstrichterlich festgestellt worden, dass eine pauschale Begrenzung der Betriebs- und Heizkosten rechtswidrig ist.
Thomas Specht, Geschäftsführer der BAG W:
„Sollten diese Pläne wahr werden, bedeuten sie für viele Mieter und Mieterinnen einen weiteren Einstig in die Verschuldungsspirale und damit auch die Gefahr von Wohnungsverlusten aufgrund von Mietschulden.“
Deswegen fordert die BAG Wohnungslosenhilfe e.V. in ihrer gerade begonnen Kampagne „Der Sozialstaat gehört allen!“ örtliche Mietobergrenzen, die die tatsächlichen Gegebenheiten des örtlichen Wohnungsmarktes, die örtlichen Mietspiegel sowie die familiären Verhältnisse der ALG II-Bezieher berücksichtigen. Diese Obergrenzen müssen sozialräumlich differenziert werden, damit es nicht zur Ghettobildung kommt.
Die tatsächlichen Betriebs- und Heizkosten müssen übernommen werden und der Heizkostenzuschuss für Wohngeldbezieher muss bleiben!
PRM_2010_09_21_Pauschalierung.pdf