Praxisgebühren für wohnungslose Patienten jetzt abschaffen

Bielefeld, 11.10.2012. Die Krankenkassen sollen handeln, wenn es der Gesetzgeber nicht tut: Die BAG Wohnungslosenhilfe fordert deswegen die Krankenkassen auf, die Praxisgebühren für wohnungslose Patienten und Patientinnen abzuschaffen.

Schon lange ist nachgewiesen: Die Praxisgebühr hat keine Steuerungswirkung, trägt aber stattdessen dazu bei, dass arme Patienten deutlich seltener zum Arzt gehen. Dies trifft besonders auf wohnungslose Patienten zu, deren Gesundheitszustand ist dementsprechend schlecht, ihre Lebenserwartung liegt deutlich unter dem Durchschnitt.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe fordert den Gesetzgeber schon seit langem auf, Praxisgebühren und Zuzahlungen für Wohnungslose abzuschaffen. „Dass die KKH-Allianz nun als erste bundesweite Krankenkasse allen ihren Versicherten die Praxisgebühr erstattet, halten wir für einen richtigen Schritt. Für die wohnungslosen Patienten wäre es eine sehr große Unterstützung, wenn die Krankenkassen generell die Praxisgebühren für diese Menschen erließen“, erklärte Werena Rosenke, stellvertretende Geschäftsführerin der BAG W in Bielefeld.

PRM_2012_10_11_Praxisgebuehr_abschaffen.pdf