BAG Wohnungslosenhilfe meldet bereits 17 Kältetote in diesem Winter

Kälteeinbruch und Coronabedingte Schließungen drohen, diese Zahl dramatisch zu erhöhen

Berlin, 05.02.2021. Nach Kenntnis der BAG Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG W), dem Dachverband der Hilfen in Wohnungsnotfällen in Deutschland, sind in diesem Winter 2020/2021bereits siebzehn wohnungslose Menschen erfroren. Sie erfroren im Freien, unter Brücken, auf Parkbänken, in Hauseingängen, unter Planen, in Zelten und sonstigen notdürftigen Unterständen. Seit dem Winter 2009/2010 hatte es nicht mehr so viele erfrorene Wohnungslose in Deutschland gegeben. Seit Beginn der Dokumentation der Kältetoten im Jahr 1991 sind mindestens 335 wohnungslose Menschen aufgrund einer Unterkühlung verstorben.

Der prognostizierte Kälteeinbruch in der kommenden Woche und der Umstand, dass Unterbringungsangebote der Kommunen coronabedingt weniger Plätze anbieten und auch Hilfeangebote freier Träger nur eingeschränkt arbeiten können oder u. U. sogar geschlossen sind, lässt befürchten, dass weitere Menschen ihr Leben verlieren werden. Die BAG W fordert die Kommunen deswegen auf, dringend weitere Kälteschutzangebote rund um die Uhr zu öffnen und bittet die Bürgerinnen und Bürger, wachsam zu sein.

Die Kältetoten

Die BAG W dokumentiert die Kältetoten anhand von systematischen Presseauswertungen. 17 wohnungslose Kältetoten sind der BAG W für 2020/21 bislang bekannt geworden (detaillierte Liste zum Download). Bei den Angaben handelt sich um eine Mindestzahl. Eine nicht bestimmbare Anzahl weiterer Todesfälle wird nicht öffentlich bekannt und kann daher mittels Pressebeobachtung nicht erfasst werden.

Bevorstehender Kälteeinbruch und Coronabedingte Einschränkungen der Schutzräume

Meteorologen warnen für die kommenden Tage vor winterlichen Extremwettereignissen mit starkem Schneefall, Eisregen, Sturmböen und zweistelligen Minustemperaturen vor allem in Nord- und Ostdeutschland. Für Menschen ohne Unterkunft sind diese Prognosen lebensbedrohlich. Sie benötigen dringend Schutz vor diesen gefährlichen Witterungsbedingungen. Andernfalls droht, die Liste der Kältetoten für diesen Winter noch länger zu werden.

Werena Rosenke, Geschäftsführerin der BAGW mahnt eindringlich: „Jeder Toter ist ein Toter zu viel. Es bedarf jetzt in Anbetracht von Pandemie und eiskalten Temperaturen unbedingt einer gemeinsamen Kraftanstrengung von Politik und Zivilgesellschaft, um wohnungslose Menschen vor einem grausamen Tod in Kälte und Einsamkeit zu bewahren.“

Die Lage der wohnungslosen Menschen ist besonders dramatisch, da viele Einrichtungen und Dienste ihre Angebote coronabedingt eingeschränkt oder ganz eingestellt haben. Um die Ansteckungsgefahr mit dem Corona-Virus zu minimieren, musste vielerorts die Zahl der untergebrachten Personen reduziert werden. Zusätzliche Angebote können diese Ausfälle nicht überall ausgleichen. Hinzu kommt, dass auch Personalengpässe die Versorgungslage erschweren. Für Menschen, die auf der Straße leben, stellt aber eine Covid-19-Erkrankung eine besondere Gefahr da, da Sie häufig unter Vorerkrankungen leiden und geschwächte Immunsystemehaben. Außerdem fehlen für sie adäquate medizinische Stellen, um Krankheiten auszukurieren.

Dazu sagt Werena Rosenke: „Für Betroffenen darf sich nicht die Frage stellen, ob sie sich lieber in überfüllten Notunterkünften mit einem lebensbedrohlichen Virus infizieren oder bei Minusgraden auf der Straße erfrieren. Deswegen muss sofort gehandelt und müssen überlebenssichernde Maßnahmen getroffen werden!“

Die BAG W formuliert deshalb eine Reihe von Empfehlungen und Forderungen:

Geforderte Maßnahmender BAG W

Die BAG Wohnungslosenhilfe e. V. bekräftigt ihre Appelle und Forderungen an die Kommunen:

  • Rund-um-die-Uhr-Öffnung von Notübernachtungsstellenund Tagesaufenthalten mit ausreichend Platz für alle wohnungslosen Menschen. Keine Abweisung von hilfesuchenden Personen. Um dies sicherzustellen, müssenzusätzliche Räumlichkeiten bereitgehalten werden.
  • Bei Bedarf die Anmietung von leerstehenden Hotels, ggf. die Öffnung von U-Bahnstationen und anderen geeigneten öffentlichen Gebäuden.
  • Ergreifen von wirksamen Maßnahmen zum Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus. Dazu gehören die gute Ausstattung der Hilfesuchenden und der Hilfeangebote bspw. mit FFP2-Schutzmasken, aber auch die Möglichkeit der Hilfeeinrichtungen und -angebote Hilfesuchende und Mitarbeitende mit Corona-Schnelltests präventiv zu testen.
  • Einrichten von Kältebussen und die öffentliche Bekanntgabe der Notfall-Telefonnummern, bei denen gefährdete Menschen gemeldet werden können.
  • Aussetzen von Zwangsräumungen im Winter – die eigene beheizbare Wohnung bietet den besten Schutz.

Die BAG W weist erneut darauf hin, dass grundsätzlich jeder unfreiwillig wohnungslose Mensch in Deutschland ein Anrecht auf eine ordnungsrechtliche Unterbringung durch die Kommune hat, in der er sich aufhält. Die Herkunft des Betroffenen, der Ort des Wohnungsverlustes, die Staatsangehörigkeit und der Aufenthaltsstatus spielen hierbei keine Rolle. Auch für diese Unterkünfte muss gelten:

  • Keine menschenunwürdigen Asyle, sondern Ermöglichung eines Mindestmaßes an Privatsphäre
  • Dezentrale Unterbringungsmöglichkeiten für kleinere Gruppen von Wohnungslosen (auch mit Hunden)
  • Schutz und Sicherheit vor Diebstahl und Gewalt
  • Keine Befristung des Aufenthaltes

Die Bürgerinnen und Bürger werden aufgerufen, nicht wegzusehen und Personen zu melden, die sich im Freien aufhalten und deren Leben durch Kälte und Witterung bedroht ist. Bitte rufen Sie im dringenden Fall sofort den Notruf – 112!

 

PM-BAG_Wohnungslosenhilfe_17_Kaeltetote_Warnung_vor_weiteren_Toten.pdf