Europäisches Parlament fordert die Beseitigung der Wohnungslosigkeit bis 2015

Bielefeld, 22.04.2008. Mit den Stimmen von 438 Abgeordneten hat das EU-Parlament ein Bekenntnis zur Beendigung der Wohnungslosigkeit auf Europas Straßen bis 2015 abgelegt. Zahlreiche europäische Organisationen der Wohnungslosenhilfe, darunter der Dachverband FEANTSA in Brüssel und das deutsche Gründungsmitglied von FEANTSA, die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. mit Sitz in Bielefeld, hatten sich dafür eingesetzt, dass die erforderlichen 438 Unterschriften der EU-Parlamentarier zusammen kamen.

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Verfassungsrecht auf Wohnen zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit

Wohnungslosenhilfedachverband fordert Initiative Deutschlands in der EU-Ratspräsidentschaft

Bielefeld, 05.01.07. Die französische Regierung will ein Recht auf Wohnen einführen und damit die Wohnungslosigkeit abschaffen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG W) fordert Bundeskanzlerin Angela Merkel auf, dem französischen Beispiel zu folgen und in die deutsche Verfassung ein Recht auf Wohnen einzuführen, das den Wohnungsverlust verhindert.

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Große Koalition schließt Wohnungslose von Beschäftigungsförderung aus und droht mit Wohnungsverlust

Wohnungslosenhilfedachverband warnt vor Anstieg der Wohnungslosigkeit

Bielefeld, 31.05.06. Heute hat die große Koalition beschlossen, dass wohnungslose Menschen, die in Wohnheimen leben, von Leistungen des Gesetzes pauschal ausgeschlossen werden. Dies soll auch dann gelten, wenn sie erwerbsfähig im Sinne des Gesetzes sind. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG W) weist darauf hin, dass damit eklatant gegen das Ziel von Hartz IV, Langzeitarbeitslose wieder in Arbeit zu bringen, verstoßen wird. „Erwerbsfähige wohnungslose Menschen in Wohnheimen wollen und können arbeiten, wenn sie die entsprechende Beschäftigungsförderung erhalten“, sagte Dr. Thomas Specht-Kittler, Geschäftsführer der BAG W. Am 1. Juni soll das Gesetz im Bundestag verabschiedet werden. Die BAG W fordert die Abgeordneten der SPD und CDU/CSU Fraktionen auf, wohnungslosen Menschen die gleichen Chancen wie anderen Langzeitarbeitslosen zu geben und am 1. Juni noch einen entsprechenden Ad-Hoc-Änderungsantrag einzubringen.

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Große Koalition schließt Wohnungslose von Beschäftigungsförderung aus

Wohnungslosenhilfedachverband fordert Integration statt Ausgrenzung

Bielefeld, 18.05.06. Im Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des SGB II, der letzte Woche in den Bundestag gekommen ist und in dieser Woche in die Ausschussberatungen geht, werden wohnungslose Menschen, die in Wohnheimen leben, nunmehr von Leistungen des Gesetzes pauschal ausgeschlossen. Dies soll auch dann gelten, wenn sie tatsächlich erwerbsfähig im Sinne des Gesetzes sind. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG W) weist darauf hin, dass damit eklatant gegen das Ziel von Hartz IV, Langzeitarbeitslose wieder in Arbeit zu bringen, verstoßen wird. „Erwerbsfähige wohnungslose Menschen in Wohnheimen wollen und können arbeiten, wenn sie die entsprechende Beschäftigungsförderung erhalten“, sagte Dr. Thomas Specht-Kittler, Geschäftsführer der BAG W.

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SGB II Reform der Mietschuldenübernahme führt zu Anstieg der Wohnungslosigkeit

(Bielefeld) Die heute im Bundestag verabschiedete Neuregelung zur Mietschuldenübernahme im Rahmen des Sozialgesetzbuch II wird zu einem Anstieg der Zahl der Wohnungsverluste führen. Darauf machte die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG W), die Dachorganisation der Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe, aufmerksam.

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Obdachlosenunterkünfte: menschenunwürdig und lebensgefährlich

Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) fordert Abschaffung der Containerunterkünfte

Bielefeld 2.12.2005 Die Brandkatastrophe in der Halberstadter Notunterkunft hat gezeigt wie menschenunwürdig und letztlich auch lebensgefährlich Kommunen wohnungslose Bürgerinnen und Bürger unterbringen. Nach Ordnungsrecht sind die Kommunen zur Notunterbringung Wohnungsloser verpflichtet, dieser Verpflichtung kommen viele Kommunen gar nicht oder auf einem nicht akzeptablen Niveau nach.

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