Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) zum
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung (Wohnungslosenberichterstattungsgesetz) vom 16.7.2019
Die BAG W begrüßt, dass die Bundesregierung mit dem vorgelegten Gesetzentwurf die gesetzliche Grundlage für die Erhebung von Daten zum Umfang und zur regionalen Verteilung der Wohnungslosigkeit in Deutschland – erstmals zum 30.09.2021 – legen möchte.
Dieser Schritt entspricht der langjährigen Forderung der BAG W nach Einführung einer bundesweiten Wohnungslosenberichterstattung. Schon in der Machbarkeitsstudie des Statistischen Bundesamtes von 1998 war die Durchführbarkeit einer solchen Statistik nachgewiesen worden.
Mit der geplanten Wohnungslosenberichterstattung wird eine große Lücke in der Armutsberichterstattung des Bundes geschlossen, denn bislang wird nur in NRW auf jährlicher Basis eine regelmäßige und umfangreiche Wohnungslosenberichterstattung vorgenommen. Der Gesetzentwurf ist ein sehr wichtiger und grundlegender Schritt zur Beseitigung dieses Mangels, auch wenn noch in einigen Punkten Verbesserungsbedarf besteht.