SGB II Reform der Mietschuldenübernahme führt zu Anstieg der Wohnungslosigkeit

(Bielefeld) Die heute im Bundestag verabschiedete Neuregelung zur Mietschuldenübernahme im Rahmen des Sozialgesetzbuch II wird zu einem Anstieg der Zahl der Wohnungsverluste führen. Darauf machte die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG W), die Dachorganisation der Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe, aufmerksam.

Die erst 1996 in das Bundessozialhilfegesetz eingeführte umfassende Regelung zur Mietschuldenübernahme wird – gegen ausdrücklichen Rat der Fach- und Spitzenverbände wesentlich begrenzt. So wird beispielsweise Erwerbstätigen, die nicht im Leistungsbezug des SGB II stehen, die Möglichkeit verwehrt, Mietschuldenübernahme zu beantragen. Dieser Personenkreis macht nach Schätzungen der Forschung ca. 40 % der von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen aus.

Darüber hinaus ist eine Mietschuldenübernahme nicht mehr als Beihilfe, sondern nur noch als Darlehen möglich. Der Geschäftführer der BAG W, Dr. Thomas Specht-Kittler: „Dies wird zu einer weiteren Anstieg der Zahl der überschuldeten Haushalte beitragen. Der Zweck der Mietschuldenübernahme, die Verhinderung von Wohnungslosigkeit, wird damit verfehlt.“

Die BAG W hält das Verfahren, die bislang bewährte Regelung innerhalb von 2 Wochen ohne ausreichende Beteiligung der Fachleute und Betroffenen abzuschaffen, nicht für angemessen. Es wird, wie die schon unter Hochdruck beschlossene Einführung der Hartz-IV-Gesetzgebung, zu erheblichen Verwerfungen für Verwaltung und Sozialarbeit führen, die eine effektive präventive deutlich Arbeit behindern.

Die BAG Wohnungslosenhilfe fordert den Gesetzgeber dringend auf, im Rahmen des Nachfolgesetzes zur Änderung des SGB II, die Mietschuldenübernahme neu zu fassen.

Sie fordert:

  • Wahlweise Gewährung der Mitschuldenübernahme als Beihilfe oder Darlehen
  • Einbezug des Personenkreises der Niedrigeinkommensbezieher in die Regelung der Mietschuldenübernahme

Bielefeld, den 17.02.2006