Große Koalition schließt Wohnungslose von Beschäftigungsförderung aus und droht mit Wohnungsverlust

Wohnungslosenhilfedachverband warnt vor Anstieg der Wohnungslosigkeit

Bielefeld, 31.05.06. Heute hat die große Koalition beschlossen, dass wohnungslose Menschen, die in Wohnheimen leben, von Leistungen des Gesetzes pauschal ausgeschlossen werden. Dies soll auch dann gelten, wenn sie erwerbsfähig im Sinne des Gesetzes sind. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG W) weist darauf hin, dass damit eklatant gegen das Ziel von Hartz IV, Langzeitarbeitslose wieder in Arbeit zu bringen, verstoßen wird. „Erwerbsfähige wohnungslose Menschen in Wohnheimen wollen und können arbeiten, wenn sie die entsprechende Beschäftigungsförderung erhalten“, sagte Dr. Thomas Specht-Kittler, Geschäftsführer der BAG W. Am 1. Juni soll das Gesetz im Bundestag verabschiedet werden. Die BAG W fordert die Abgeordneten der SPD und CDU/CSU Fraktionen auf, wohnungslosen Menschen die gleichen Chancen wie anderen Langzeitarbeitslosen zu geben und am 1. Juni noch einen entsprechenden Ad-Hoc-Änderungsantrag einzubringen.

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Große Koalition schließt Wohnungslose von Beschäftigungsförderung aus

Wohnungslosenhilfedachverband fordert Integration statt Ausgrenzung

Bielefeld, 18.05.06. Im Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des SGB II, der letzte Woche in den Bundestag gekommen ist und in dieser Woche in die Ausschussberatungen geht, werden wohnungslose Menschen, die in Wohnheimen leben, nunmehr von Leistungen des Gesetzes pauschal ausgeschlossen. Dies soll auch dann gelten, wenn sie tatsächlich erwerbsfähig im Sinne des Gesetzes sind. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG W) weist darauf hin, dass damit eklatant gegen das Ziel von Hartz IV, Langzeitarbeitslose wieder in Arbeit zu bringen, verstoßen wird. „Erwerbsfähige wohnungslose Menschen in Wohnheimen wollen und können arbeiten, wenn sie die entsprechende Beschäftigungsförderung erhalten“, sagte Dr. Thomas Specht-Kittler, Geschäftsführer der BAG W.

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SGB II Reform der Mietschuldenübernahme führt zu Anstieg der Wohnungslosigkeit

(Bielefeld) Die heute im Bundestag verabschiedete Neuregelung zur Mietschuldenübernahme im Rahmen des Sozialgesetzbuch II wird zu einem Anstieg der Zahl der Wohnungsverluste führen. Darauf machte die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG W), die Dachorganisation der Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe, aufmerksam.

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