Große Koalition schließt Wohnungslose von Beschäftigungsförderung aus

Wohnungslosenhilfedachverband fordert Integration statt Ausgrenzung

Bielefeld, 18.05.06. Im Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des SGB II, der letzte Woche in den Bundestag gekommen ist und in dieser Woche in die Ausschussberatungen geht, werden wohnungslose Menschen, die in Wohnheimen leben, nunmehr von Leistungen des Gesetzes pauschal ausgeschlossen. Dies soll auch dann gelten, wenn sie tatsächlich erwerbsfähig im Sinne des Gesetzes sind. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG W) weist darauf hin, dass damit eklatant gegen das Ziel von Hartz IV, Langzeitarbeitslose wieder in Arbeit zu bringen, verstoßen wird. „Erwerbsfähige wohnungslose Menschen in Wohnheimen wollen und können arbeiten, wenn sie die entsprechende Beschäftigungsförderung erhalten“, sagte Dr. Thomas Specht-Kittler, Geschäftsführer der BAG W.

Die BAG W hat SPD und CDU/CSU aufgefordert, wohnungslosen Menschen die gleichen Chancen wie anderen Langzeitarbeitslosen zu geben. Der Dachverband der Wohnungslosenhilfe forderte die Fachleute, die am 29. Mai in einem Hearing noch angehört werden, auf, sich ihrem Vorschlag nach vollem Zugang der wohnungslosen Menschen in Wohnheimen zur Beschäftigungsförderung anzuschließen.

PRM_2006_05_23_Arbeit.pdf