Große Koalition schließt Wohnungslose von Beschäftigungsförderung aus und droht mit Wohnungsverlust

Wohnungslosenhilfedachverband warnt vor Anstieg der Wohnungslosigkeit

Bielefeld, 31.05.06. Heute hat die große Koalition beschlossen, dass wohnungslose Menschen, die in Wohnheimen leben, von Leistungen des Gesetzes pauschal ausgeschlossen werden. Dies soll auch dann gelten, wenn sie erwerbsfähig im Sinne des Gesetzes sind. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG W) weist darauf hin, dass damit eklatant gegen das Ziel von Hartz IV, Langzeitarbeitslose wieder in Arbeit zu bringen, verstoßen wird. „Erwerbsfähige wohnungslose Menschen in Wohnheimen wollen und können arbeiten, wenn sie die entsprechende Beschäftigungsförderung erhalten“, sagte Dr. Thomas Specht-Kittler, Geschäftsführer der BAG W. Am 1. Juni soll das Gesetz im Bundestag verabschiedet werden. Die BAG W fordert die Abgeordneten der SPD und CDU/CSU Fraktionen auf, wohnungslosen Menschen die gleichen Chancen wie anderen Langzeitarbeitslosen zu geben und am 1. Juni noch einen entsprechenden Ad-Hoc-Änderungsantrag einzubringen.

Darüber hinaus lehnt die BAG Wohnungslosenhilfe die zusätzlich in das Gesetz aufgenommene Sanktionsmöglichkeit ab, neben dem Arbeitslosengeld II auch die Kosten für Heizung und Unterkunft sofort zu streichen. Diese Regelung soll nach dem Willen der großen Koalition nun auch für die unter 25Jährigen gelten. Alle angehörten Sozialverbände hatten beim Hearing im Bundestag am 29. Mai gegen eine Verschärfung der Sanktionen plädiert. „Diese Regelung wird zu einem Anstieg der Wohnungslosigkeit in Deutschland führen. Sie ist eines Sozialstaates unwürdig! Die Menschen brauchen Arbeitsplätze statt weitere Sanktionen“, so Dr. Specht-Kittler.

PRM_2006_05_31_Arbeit.pdf