Grundlagen und Standards--

Dokumentation in sozialen Diensten--

Dokumentation auf der Ebene der sozialen Dienste muss sich an folgenden Prinzipien orientieren:

  • Hilfeprozessbezogene Einzelfalldokumentation, die neben Klientendaten auch Eingangssituation und Ergebnisse der Hilfe in statistisch verwertbarer Form dokumentiert;
  • EDV-gestützte Informationserhebung und -verarbeitung;
  • Bundesweiten Mindeststandards der Datenerhebung.
  • Regelmäßige Berichterstattung an Politik und Kostenträger;
  • Beteiligung an bundesweiten Systemen der Armutsberichterstattung zur Wohnungslosigkeit, Armut und sozialen Ausgrenzung;
  • Strikte Beachtung der Datenschutzgesetzgebung.

Die BAG Wohnungslosenhilfe setzt sich dafür ein, den EDV-Einsatz in sozialen Diensten mit öffentlichen Mitteln systematisch zu fördern. Dies umfasst die Förderung der fachgerechten Software und Hardware für Dokumentation.

Bundesweite Standards

Für Dokumentation gibt es bundesweite Standards, die der Fachausschuss Dokumentation und Statistik der BAG W in Kooperation mit der „Arbeitsgemeinschaft Statistik und Dokumentation auf Bundesebene für die Hilfen in besonderen Lebenslagen nach § 67 SGB XII und vergleichbare Hilfearten“ (AG STADO) erarbeitet hat. Seit dem 1.1.2000 gelten als Leitstandard für die statistische Dokumentation der Basisdatensatz Wohnungslosenhilfe, der sich aus dem Grunddatensatz (GDS) und dem Fachdatensatz Wohnungslosenhilfe (FDS-W) zusammensetzt. Mit der BAG der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAG üS) wurde ein Teilbereich des Basisdatensatzes als sogenannter Kerndatensatz abgestimmt. Dieser Kerndatensatz dient als Basisnorm für die Berichterstattung gegenüber den Kostenträgern. Für den Basisdatensatz wurde ein Manual entwickelt, das die im Basisdatensatz enthaltenen Variablen und ihre Ausprägungen bundeseinheitlich definiert.

Zugleich wurde für alle Softwarefirmen, die den Basisdatensatz in ihre Programme aufnehmen wollen, eine bundeseinheitliche Schnittstelle geschaffen, die es ermöglicht, die Daten einzelner sozialer Dienste mit dem Ziel der bundesweiten Berichterstattung zusammenzuführen.