Bundestagswahl 2021: Auch wohnungslose Menschen gehen wählen

Eintrag in das Wählerverzeichnis muss aber bis zum 3. September beantragt werden

Damit wohnungslose Menschen ohne festen Wohnsitz ihr Wahlrecht wahrnehmen können, müssen sie bis zum 3. September 2021 ihren Antrag auf Eintragung in ein Wählerverzeichnis stellen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W), der Dachverband der Dienste und Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe in Deutschland, weist auf die in wenigen Tagen ablaufende Frist hin.

Wohnungslose Bürgerinnen und Bürger ohne Meldeadresse sind nicht im Wählerverzeichnis ihrer Kommune verzeichnet. Um bei der Bundestagswahl dennoch ihr Wahlrecht wahrnehmen zu können, müssen sie formal bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahl (= 5. September 2021) eine Eintragung in das Wählerverzeichnis vornehmen. Da dieser Stichtag auf einen Sonntag fällt, sollte die Eintragung bis spätestens zum 3. September 2021 erfolgen.

Zuständig für die Eintragung in das Wählerverzeichnis von wahlberechtigten Deutschen, die sich - ohne eine Wohnung innezuhaben - für gewöhnlich im Wahlgebiet aufhalten, ist das Wahlamt der jeweiligen Gemeinde. Der formlose Antrag muss den vollen Namen, das Geburtsdatum sowie die persönliche Unterschrift des bzw. der Antragstellenden beinhalten. Anstelle einer persönlichen Postanschrift können Wohnungslose ggf. die Anschrift der Gemeindeverwaltung angeben. Der Antrag muss nicht persönlich abgegeben werden. Er kann auch durch eine andere Person oder per Post übermittelt werden. Vom 6. bis zum 10. September 2021 kann die Eintragung der Daten im Wahlamt zu den Öffnungszeiten persönlich geprüft werden. Bei fehlerhaften oder unvollständigen Angaben sollte sofort Widerspruch eingelegt werden.

Briefwahl

Für eine Briefwahl muss ein weiterer Antrag gestellt werden. Der hierfür zu nutzende Vordruck kann beim Wahlamt ausgestellt und in vielen Fällen auch von der Internetseite der zuständigen Gemeindeverwaltung heruntergeladen werden. Wurde die betreffende Person in das Wählerverzeichnis aufgenommen, kann sie ihre Briefwahlunterlagen bei der Gemeindeverwaltung abholen und bei Bedarf auch schon vor Ort ausfüllen und einreichen. Damit wäre die Wahl vollzogen.

Sammelanträge stellen

Wichtig ist: Bei der Wahl zum Bundestag können auch Sammelanträge an das Wahlamt gestellt werden. Dienste und Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe sollten solche Sammelanträge vorbereiten und einreichen, um die Eintragung ins Wählerverzeichnis so niedrigschwellig wie möglich zu gestalten. Sammelanträge müssen die vollständigen Daten von allen aufgeführten Wahlberechtigten enthalten und von allen persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.

Parallel stattfindende Landtagswahlen

Ebenfalls am 26.09.2021 finden die Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern und die Wahlen in Berlin (Abgeordnetenhaus, Bezirksversammlungen, Volksentscheid) statt. Auch dabei dürfen Menschen ohne Meldeadresse wählen gehen, wenn sie sich für gewöhnlich in den Ländern aufhalten und rechtzeitig einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. In beiden Fällen sollte die Anmeldung bis zum 3. September 2021 erfolgen. Sammelanträge sind sowohl in Mecklenburg-Vorpommern als auch in Berlin nicht zulässig. Bei den Wahlen zu den Berliner Bezirksversammlungen dürfen auch nicht-deutsche EU-Bürger:innen abstimmen, wenn sie sich mindestens seit dem 26. Juni 2021ohne Unterbrechung in Berlin aufhalten.

Die BAG W fordert alle Kommunen auf, die Eintragung in die Wählerverzeichnisse möglichst einfach und komplikationsfrei zu ermöglichen. Dazu meint Werena Rosenke, Geschäftsführerin der BAG W: „Auf den ersten Blick scheinen die formalen Anforderungen zur Wahlteilnahme nicht hoch, jedoch stellen sie für wohnungslose Menschen ohne Meldeadresse u. U. durchaus eine Hürde dar. Damit Sie gleichberechtigt ihr demokratisches Grundrecht wahrnehmen können, sollten alle Verantwortlichen die Betroffenen unterstützen. Kommunen, Ämter und Einrichtungen der Freien Träger sollten aktiv auf die Möglichkeit zur Teilnahme an den Wahlen hinweisen, die Fristen, die Adressen der Antragsstellen und weitere Wahlmodalitäten leicht verständlich veröffentlichen und allen Ratsuchenden zur Seite stehen.“

PM_BAGW-Bundestagswahl_2021._Auch_wohnungslose_Menschen_gehen_waehlen_2021-08-25.pdf