Bundesweite Plakataktion der BAG Wohnungslosenhilfe e.V. "Die Entdeckung Bahnhof - Wer nicht konsumiert muss raus?!"

Plakataktion für das Aufenthaltsrecht Wohnungsloser geht weiter

Landgericht Kassel urteilt: Deutsche Bahn AG muss Kritik zulassen

Im Streit um die Plakataktion der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG W) gegen die Vertreibung Wohnungsloser aus den Bahnhöfen hat das Landgericht Kassel gestern dem Antrag der BAG Wohnungslosenhilfe auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Deutsche Eisenbahn-Reklame GmbH statt gegeben. Damit ist das Landgericht Kassel der Argumentation des Wohnungslosenhilfe-Dachverbandes in allen Punkten gefolgt. Die Eisenbahnreklame darf den beteiligten Werbefirmen nicht mehr untersagen, die Plakate der BAG W zu plakatieren. Die Deutsche Eisenbahn-Reklame GmbH habe die Vertragspartner der BAG W zum Vertragsbruch aufgefordert, dies stelle eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung zu Lasten der BAG W dar. Der Vorsitzende Richter wies in der mündlichen Verhandlung aber vor allen auf die durch Art 5 Abs 1 GG geschützte Meinungsfreiheit hin, die Vorrang vor etwaigen wirtschaftlichen Interessen der Deutschen Bahn AG habe.

Das Gericht hat mit seiner Entscheidung klargestellt, dass die Deutsche Bahn AG trotz Privatisierung weiterhin in besonderer Weise zur Beachtung der Grundrechte verpflichtet ist: Die Bahn AG kann nicht die Plakatierung von Meinungen unterbinden, die die Geschäftspolitik der Bahn kritisieren. Die Deutsche Bahn AG und ihre Tochterunternehmen wie die Deutsche Eisenbahn-Reklame GmbH können als 100%ige Staatsunternehmen, die Aufgaben der Daseinsvorsorge erfüllen, nicht die Privatautonomie für sich in Anspruch nehmen, die etwa bei Unternehmen ohne Staatsbeteiligung gilt.

Mit diesem Urteil ist nochmals die Grundrechtsbindung der Bahn bestätigt worden. Die Grundrechtsbindung schützt nach Auffassung der BAG W und des von ihr im Rahmen der Aktion in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens auch den allgemeinen diskriminierungsfreien Zugang zu den Bahnhöfen: Art.11 GG garantiert das Recht auf Freizügigkeit. Mit einer bundesweiten Plakataktion protestiert die BAG Wohnungslosenhilfe gegen den Versuch der Bahn AG, missliebige Personengruppen aus den Bahnhöfen zu vertreiben. Die großflächigen Plakate mit dem Aktionsmotto: "Die Entdeckung Bahnhof. Wer nicht konsumiert muss raus?!" sind in über 100 Städten in Bahnhofsnähe geklebt worden. Diese kritische Meinungsäußerung hatte die Bahn nicht dulden wollen. Die an der Plakataktion beteiligten Anschlagunternehmen wurden von der Deutschen Eisenbahnreklame GmbH, einer 100%igen Tochter der Bahn AG, aufgefordert, bereits geklebte Plakate "umgehend abzudecken bzw. umzukleben." Darüber hinaus wies sie die Firmen an, bereits gebuchte Aufträge nicht mehr auszuführen.

Die BAG Wohnungslosenhilfe hatte gegen diesen Versuch, die freie Meinungsäußerung zu zensieren, protestiert und beim Landgericht Kassel einen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen die Deutsche Eisenbahnreklame GmbH gestellt.

Bielefeld, den 22.03.02

Hinweis: Die bahnkritischen Plakate der BAG W können Sie auf unserer Aktionswebsite einsehen: www.die-entdeckung-bahnhof.de. Dort können Sie sich auch anhand der Presseerklärungen, über die bisherige Entwicklung der Aktion informieren.

PRM_2002_03_22_Kampagne.pdf