CDU/CSU-Fraktion lehnt Wohnungsnotfallstatistik weiterhin ab

BAG Wohnungslosenhilfe fordert Expertenanhörung zum Thema

Berlin, 19.02.2016. Die CDU/CSU-Fraktion in Deutschen Bundestag verweigert sich weiterhin der Einführung einer bundesweiten Wohnungsnotfallstatistik, die Umfang und Entwicklung von Räumungsklagen und Wohnungslosigkeit abbilden soll. Dabei wird eine solche Statistik von der gesamten Fachwelt seit mehr als dreißig Jahren gefordert. Auch eine Mehrheit der Abgeordneten im Deutschen Bundestag steht dahinter – nur die CDU/CSU-Fraktion blockiert das Vorhaben.

Dies erklärte die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W), der Dachverband der Wohnungslosenhilfe, anlässlich der gestrigen Debatte des Bundestages zu einem Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drucksache 18/7547) auf Einführung einer bundesweiten Statistik.

Die BAG W fordert die Fraktionen im Bundestag auf, angesichts der offenbar fehlenden fachlichen Expertise in der Sache, im Zuge der weiteren Ausschussberatungen ein Hearing abzuhalten, zu dem Wissenschaftler, die BAG W und Wohnungsverbände eingeladen werden sollten.

Eine bundesweite Wohnungsnotfallstatistik ist sehr wohl möglich

Während sich Bündnis 90/Die Grünen und die Linke in der gestrigen Debatte eindeutig für eine Einführung aussprachen und auch der wohnungspolitische Sprecher der SPD, Michael Groß, die Forderung unterstützte, bezweifelte der Redner der CDU/CSU, Dr. Matthias Zimmer, die Durchführbarkeit und Sinnfälligkeit einer bundesweiten Statistik.

Dr. Thomas Specht, Geschäftsführer der BAG W: „Herr Dr. Zimmer sollte nicht längst widerlegte Behauptungen aufstellen. Die 1998 vom Statistischen Bundesamt erstellte Machbarkeitsstudie kommt zum exakt gegenteiligen Ergebnis.“

Die seit dem 1.1.2011 erneuerte landesweite Wohnungsnotfallstatistik des Landes Nordrhein-Westfalen zeigt, dass auch eine bundesweite Wohnungsnotfallstatistik möglich ist. Dennoch verweist die CDU/CSU-Fraktion - unter dem Vorwand der verfassungsrechtlichen Zuständigkeitsverteilung - nur auf die Bundesländer oder gar die Kommunen. Wie aber die CDU/CSU ohne ein Rahmengesetz, wie die BAG W es fordert, eine bundeseinheitliche Statistik der Bundesländer garantieren möchte, bleibt ihr Geheimnis. „Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass bereits innerhalb eines Landkreises oder eines Regierungsbezirkes die wenigen verfügbaren Zahlen oft nicht vergleichbar

sind. In vielen Gemeinden und Kommunen fehlen aussagekräftige Zahlen sogar völlig“, so Specht.

Bund hat Pflicht zur gesetzlichen bundesweiten Wohnungsnotfallstatistik

Nur der Bund ist in der Lage, für bundeseinheitliche und vergleichbare Statistiken im gesamten Bundesgebiet zu sorgen. „Angesichts einer wachsenden Zahl von Räumungsklagen bedrohter familien und immer mehr wohnungslosen jungen Menschen ist die Haltung der Bundesregierung in dieser Frage nicht nachvollziehbar“, so Thomas Specht.

Angesichts steigender Wohnungslosenzahlen ist die Verweigerung der CDU/CSU-Fraktion fachlich, politisch und wissenschaftlich ein Wegschauen von den Armutsproblemen in Deutschland. Im Interesse der Überwindung der Wohnungslosigkeit hat die Bundesregierung die Pflicht zu handeln. „Die Ministerin für Umwelt und Bau, Frau Dr. Barbara Hendricks, die gestern die Debatte im Parlament verfolgte, sollte unverzüglich einen Gesetzentwurf erarbeiten lassen“, so Thomas Specht.

Die BAG W prognostiziert einen Anstieg der Wohnungslosenzahlen auf 380.000 (+33 % gegenüber 2012) bis zum Jahr 2016.

Für weitere Rückfragen stehen Ihnen gerne zur Verfügung:

Dr. Thomas Specht, Geschäftsführer BAG W, (030) 2 84 45 37 - 15 / mobil 0151/25250211, thomasspecht@bagw.de oder

Dr. Rolf Jordan, Fachreferent der BAG W, (030) 2 84 45 37 - 12, rolfjordan@bagw.de