FEANTSA und BAG W appellieren an den Europäischen Rat in Sevilla das Problem von Zuwanderung und Wohnungslosigkeit zu berücksichtigen

FEANTSA stellt fest, dass in einer globalisierten Welt Zuwanderung in die reichsten Länder der Erde normal, unvermeidbar und darüber hinaus notwendig für die Entwicklung der Europäischen Union ist.

Vor dem Hintergrund dieser unbestreitbaren Tatsache erinnert FEANTSA daran, dass der Amsterdamer Vertrag der Europäischen Union Verantwortung im Feld der Zuwanderung übertragen hat und dass die Mitgliedsstaaten rechtlich an internationale Verträge gebunden sind, die die Rechte jeder Person schützen, die sich auf EU-Territorium aufhält. Diese Verträge sind die Genfer Konvention sowie die Europäische Konvention der Menschenrechte und die Europäische Charta der Grundrechte.

Deshalb bedauert FEANTSA, dass der Rat von Luxemburg und der gegenwärtig tagende Europäische Rat in Sevilla die Problematik der Zuwanderung nur unter dem Gesichtspunkt des Kampfes gegen Migrantinnen und Migranten ohne Dokumente und irreguläre Zuwanderung durch verstärkte Grenzkontrollen und andere Abwehrmaßnahmen aufgreift. FEANTSA bedauert, dass der Europäische Rat nicht die Gelegenheit zu einer umfassenden Diskussion nutzt über die irreguläre Zuwanderung und ins. darüber wie die tieferen Ursachen zu beseitigen, die Rechte und die Würde der irregulären Zuwanderer ohne Dokumente zu schützen und eine stärkere Kontrolle und Bestrafung der Ausbeutung irregulärer Zuwanderer auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt sicherzustellen sind.

FEANTSA verweist die Europäischen Entscheidungsträger auf die schwierige Situation einer zunehmenden Zahl von Zuwanderern. FEANTSA Mitglieder haben über einen beträchtlichen Zuwachs an Zuwanderern berichtet, die ihre sozialen Dienste nutzen, ins irreguläre Zuwanderer und Asylbewerber ohne Dokumente. Diese Zuwanderer, die soziale Dienste für Wohnungslose Menschen aufsuchen, haben besondere Bedarfe, die sich deutlich von denen der klassischen Zielgruppe der Wohnungslosen unterscheiden und deshalb von diesen Diensten nicht angemessen befriedigt werden können.

Durch die akute Gefährdung sind diese Zuwanderer in einer sehr schwierigen Notsituation, die eindeutig mit dem international anerkannten Recht auf ein Leben in Würde, festgelegt in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, unvereinbar ist. Artikel 25 stellt fest:

"Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände."

Zuwanderer sind besonders der nicht tolerierbaren Ausbeutung auf dem Arbeitsmarkt, aber auch auf dem Wohnungsmarkt ausgesetzt. Skrupellose Vermieter nutzen die Schutzlosigkeit der Zuwanderer aus und verlangen hohe Mieten für unzumutbaren Wohnraum. Schlimmer noch: In allen größeren europäischen Städten gibt es so genannten "Slumlords", die gezielt nach Zuwanderern suchen, um ihnen unbewohnbare Häuser zu vermieten. Solche Vorgehensweisen müssen streng bestraft werden. Die sozialen Grundrechte dieser Zuwanderer müssen geschützt werden.

FEANTSA fordert, dass das Recht auf Zugang zu Lebensunterhalt, Wohnen und Gesundheitsversorgung für jede Person garantiert wird.

PRM_2002_06_21_Migration.pdf