Coronakrise: Zwangsräumungen von Wohnraum aussetzen, Kapazitäten in Notunterkünften ausweiten, Ersatzwohnraum beschaffen BAG W fordert Schutzmaßnahmen für Wohnungslose
Berlin, 13.03.2020. Die Bundesregierung fordert alle Bürgerinnen und Bürger auf zu Hause zu bleiben, wann immer möglich, nur für Versorgungsgänge die Wohnung zu verlassen, gemeinschaftliche Treffen abzusagen.
„In einer solchen Situation halten wir es nicht für verantwortbar, Zwangsräumungen von Wohnraum vorzunehmen. Menschen dürfen in dieser Situation nicht aus ihren Wohnungen geräumt und in Notunterkünfte eingewiesen werden, die schon jetzt überfordert sind und in denen eine Kontaktreduzierung nicht möglich ist. Deshalb müssen Zwangsräumungen ab sofort ausgesetzt werden“, erklärte Werena Rosenke, Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W).
Rosenke: „Menschen, die ganz ohne Unterkunft auf der Straße leben, die in Sammel- oder Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind, in prekären Mitwohnverhältnissen oder in sonstigen Dauerprovisorien leben, sind eine gesundheitlich hoch belastete Bevölkerungsgruppe. Sie leiden häufiger als die Mehrheitsbevölkerung unter Mehrfacherkrankungen. Viele wohnungslose Menschen gehören also zur Risikogruppen, haben aber keine Chance soziale Kontakte zu reduzieren und Schutz durch den Rückzug in die eigene Wohnung zu finden.“
Die BAG W schlägt folgende Sofortmaßnahmen vor:
- Sofortige Aussetzung von Zwangsräumungen aus Wohnraum
- Kommunale Maßnahmen zur Beschaffung von Wohnraum, um besonders vulnerable Gruppen von Wohnungslosen den Rückzug in Wohnungen zu ermöglichen
- 24 / 7 Öffnung von ordnungsrechtlichen Unterkünften oder Notunterkünften, d. h. Wohnungslose sollten auch tagsüber in den Unterkünften verbleiben, damit sie sich nicht in häufig stark frequentierten Wohnungslosentagesstätten oder im öffentlichen Raum aufhalten müssen
- Die Kommunen akquirieren zusätzliche Räumlichkeiten, bspw. geeignete Gewerbeimmobilien, um die Belegungsdichte in Notunterkünften zu reduzieren
- Einrichtung zusätzlicher Tagesaufenthalte, um Ausweichmöglichkeiten zu schaffen und der oft drangvollen Enge in solchen Einrichtungen zu begegnen
Besonders ernst ist die Lage bei den niedrigschwelligen medizinischen Versorgungsangeboten für wohnungslose Menschen. Diese Angebote behandeln Patienten ohne oder mit ungeklärtem Krankenversicherungsschutz, Patienten, die im Regelsystem, in niedergelassenen Arztpraxen oft nicht gern gesehen werden. Ohne diese Angebote wären viele Wohnungslose gänzlich von der medizinischen Versorgung abgeschnitten. Da die Finanzierung dieser medizinischen Angebote in vielen Fällen nicht regelhaft gesichert ist, sind sie in hohem Maße auf ehrenamtlich arbeitende Ärzte und Pflegekräfte angewiesen.
„Wir wissen nicht, wieviele der Ehrenamtlichen in dieser Krise weiter zu Verfügung stehen“, erklärte Rosenke. „Außerdem: Viele Ehrenamtliche sind Ärzte und Pflegekräfte im Ruhestand, also Menschen, die aufgrund ihres Alters selbst zu einer durch das Coronavirus besonders gefährdeten Personengruppe gehören. Wohnungslose COVID-19-Patienten dürfen nicht von den Kliniken abgewiesen werden.“
Rosenke: „Bei den vom Robert Koch Institut und der Bundesregierung geforderten Anstrengungen zur Reduzierung von sozialen Kontakten und zu verstärkten hygienischen Maßnahmen mit dem Ziel der Vermeidung von Infektionen im privaten, beruflichen und öffentlichen Bereich dürfen die wohnungslosen Menschen und die vielen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden in den Hilfeeinrichtungen nicht vergessen werden! Für die Träger und Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe müssen bei Bedarf auch zusätzliche Mittel von Kommunen, Ländern und Bund zur Verfügung stehen, um den kommenden Herausforderungen gewachsen zu sein.“
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung: Werena Rosenke, Geschäftsführerin BAG W, 0151-16 70 03 03, werenarosenke@bagw.de
PRM_2020_03_11_Coronakrise_Schutzmassnahmen_fuer_Wohnungslose.pdf