Stichtag der Bundesstatistik zur Ermittlung wohnungsloser untergebrachter Personen naht!

Nun sind es nur noch 5 Tage bis zum Stichtag der Bundesstatistik zur Ermittlung wohnungsloser untergebrachter Personen.

Alle Einrichtungen, die Wohnungslose am Stichtag – genau genommen in der Nacht vom 31.01. zum 01.02.2022 – unterbringen, müssen Daten bis zum 14.03.2022 an das statistische Bundesamt übermitteln. Das betrifft auch die Einrichtungen der Freien Träger.

Aufgrund einiger Rückmeldungen aus dem Hilfesystem wissen wir, dass es stellenweise noch immer keine oder nur unzureichende Informationen zur Erfassung vor Ort vorliegen. Aufgrund des nahenden Stichtags, der unumstößlichen Fristen und der besonders hohen Relevanz dieser ersten Bundesstatistik, möchten wir Sie hiermit nochmals über die Erhebung und deren Modalitäten informieren.

Bitte prüfen Sie, ob Sie Daten übermitteln müssen und ob Sie die Technik sowie alle notwendigen Daten und Informationen haben, die Sie für die Teilnahme an der Bundesstatistik benötigen.

Eine hohe Teilnahme an der Statistik ist aus unserer Sicht außerordentlich wichtig. Nur so ist sichergestellt, dass der Umfang der Wohnungslosigkeit in Deutschland adäquat abgebildet ist. Unsichere oder zu geringe Zahlen nützen niemandem!

Gesetzliche Grundlage

Grundlage für die Datenerhebung ist das Wohnungslosenberichterstattungsgesetz(WoBerichtsG) vom 4. März 2020.

Wer erhebt welche Daten?

Das Statistische Bundesamt führt die Bundesstatistik zur Ermittlung wohnungsloser untergebrachter Personen durch. Erhoben werden alle Personen, die institutionell, d. h. durch die Kommune oder durch Freie Träger der Hilfen in Wohnungsnotfällen zur Abwendung der Wohnungslosigkeit untergebracht sind. Erfasst werden damit ordnungsrechtliche Unterbringungen und Unterbringungen im Zuge einer Hilfeleistung nach SGB (z.B. nach §§ 67 ff. SGB XII o. ä.). Auch Notübernachtungen im Rahmen der Kältehilfe/ Winterhilfe und anerkannte Geflüchtete ohne eigene Wohnung werden erfasst. Korrektur: Wohnungslose Frauen in Frauenhäusern zum Gewaltschutz werden (zumindest in dieser ersten Erfassung) nicht berücksichtigt.

Der Stichtag ist dabei die Nacht vom 31.01. zum 01.02. jeden Jahres (beginnend in 2022).

Mit der Kernstatistik des Statistischen Bundesamts nicht erfasst werden wohnungslose geflüchtete Personen, die sich im Prozess der Anerkennung befinden oder die ohne Anerkennung in Deutschland geduldet sind. Auch wohnungslose Personen, die in der Nacht des Stichtags ohne Unterkunft auf der Straße leben oder bei Freund:innen und Bekannten unterkommen, werden nicht erfasst. Diese Personengruppen soll eine ergänzende Berichterstattung der GISS beleuchten.

Erhebungsmerkmale der Kernstatistik sind: Geschlecht, Lebensalter, Staatsangehörigkeit, Haushaltstyp, Haushaltsgröße, Art der Überlassung von Räumen, Angebot (i. S. d. Leistungserbringers/ Unterbringenden), Datum des Beginns und Ort der Unterbringung.

Was bedeutet die Statistik für die Einrichtungen der Hilfen in Wohnungsnotfällen?

Die Teilnahme an der Erhebung ist Pflicht. Auskunftspflichtig gegenüber dem Statistischen Bundesamt sind die Kommunen der Bundesrepublik Deutschland. Sie müssen die Angaben über die in ihrem Gebiet untergebrachten Personen übermitteln und werden dafür ggf. auch die Daten bei Freien Trägern vor Ort erfragen und weiterleiten. Die Kommune kann aber auch die Aufgabe der Datenübermittlung auf die unterbringenden Einrichtungen selbst übertragen, die damit in der Verantwortung stehen, direkt ihre Klient:innendaten an das Statistische Bundesamt zu übermitteln.

Wie sind die Fristen?

Die Lieferfrist für die Datenmeldung durch die auskunftspflichtigen Stellen ist der 14. März 2022 – in Berlin wegen eines Feiertages (Int. Frauentag) der 15. März 2022.

Wie können die Daten übermittelt werden?

Für die Datenübermittlung stehen zwei Übermittlungswege zur Verfügung. Das IDEV-Verfahren ermöglicht die Eintragung der Daten in einem Web-Formular. Es eignet sich vor allem für Stellen, die nur wenige Personen unterbringen. Zudem gibt es das eSTATISTIK.core-Verfahren zur automatisierten Datenübermittlung, was v. a. Stellen mit einer hohen Zahl untergebrachter Personen die Arbeit erleichtern dürfte. Jede auskunftspflichtige Stelle kann das bevorzugte Verfahren frei wählen. Wichtig ist, für die Datenübermittlung an das Statistische Bundesamt benötigen Sie – falls Sie das selbst durchführen – eine individuelle ID (einmalig für jede Einrichtung) und die Zugangsdaten für das Portal zum Eingeben/Hochladen der Daten. Beides bekommen Sie – falls Sie direkt Daten übermitteln – vom Statistischen Bundesamt.

Das Statistische Bundesamt hat eine Internetseite freigeschaltet, auf der ein anschauliches Erklärvideo die Statistik und die Datenübertragungswege erklärt und wichtige Fragen als FAQ beantwortet werden.

Um den Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfen die Übermittlung von Daten so einfach wie möglich zu machen, arbeitet die BAG Wohnungslosenhilfe e.V. zusammen mit den DzW-zertifizierten Anbieter:innen von Klientendatenverwaltungssoftware an der Implementierung einer neuen Schnittstelle. Damit können in Zukunft die relevanten Daten per Knopfdruck aus den Programmen exportiert und schnell und einfach an das Statistische Bundesamt übermittelt werden. Mit einem weiteren Export können dann zusätzlich sogar die Daten für das DzW der BAGW exportiert werden. Das DzW wird derzeit auch in relevanten Punkten an die Datenerhebung der Bundesstatistik angepasst.

Eine Übersicht der DzW-zertifizierten Softwareanbieter:innen, die eine Schnittstelle zum Statistischen Bundesamt anbieten, finden Sie auf der Internetseite der BAG W.

Was können/müssen die Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe nun tun?

Eines vorweg: Sollten Sie wohnungslose Personen in der Nacht des Stichtags unterbringen, müssen Sie Daten bis zum 14./15. März 2022 liefern!

Wenn Sie bisher noch keinerlei Informationen diesbezüglich erhalten haben, sollten Sie zügig Kontakt mit der eigentlich auskunftspflichtigen Stelle, also der Ordnungsbehörde Ihrer Kommune, aufnehmen. Diese sollte inzwischen einen sogenannten Heranziehungsbescheid (inklusive IDEV-Zugangsdaten und BerichtseinheitID) vom Statistischen Bundesamt erhalten haben. Nun gilt es, den Weg der Datenübermittlung herauszufinden:

· Liefern Sie die Daten an die kommunale Stelle und diese leitet die Daten aller unterbringenden Stellen an das Statistische Bundesamt weiter oder

· sind Sie aufgefordert, die Daten selbstständig und direkt an das Statistische Bundesamt zu schicken?

Für letzteres benötigen Sie IDEV-Zugangsdaten und eine eigene Einrichtungs-ID. Aber auch für den ersten Weg muss ein geeignetes Verfahren abgestimmt werden.

Haben Sie zu der Ordnungsbehörde Ihrer Kommune bislang keinen Kontakt aufbauen können bzw. erhalten Sie auf die Art nicht die notwendigen Informationen, können Sie sich auch direkt an das Statistische Bundesamt (per Email an: Wohnungslosenstatistik@destatis.de) wenden.

Können auch so nicht alle Fragen abschließend beantwortet werden, halten Sie dennoch am Stichtag die o.g. Daten fest - erst einmal in anderer Form, etwa mit Zettel und Stift. Denn: Die Übermittlung der Daten ist bis zum 14.03.2022 möglich. Bis dahin können sich technisch-organisatorische Probleme noch klären. Aber die Daten vom 31.01. müssen dann vorliegen - notfalls auch mit unvollständigen Merkmalsangaben.

Des Weiteren sollten Sie sich entscheiden, welcher Übertragungsweg für Ihre Einrichtung der bessere ist – IDEV oder eSTATISTIK.core. Haben Sie bereits eine Klientendatenverwaltungssoftware, die die Schnittstelle bedienen wird (s. o.), sollten Sie sich im Januar mit Ihrem Softwareanbieter in Verbindung setzen, um das Verfahren des Exports für eSTATISTIK.core kennenzulernen. Nutzen Sie bisher kein solches Programm, sollten Sie dessen Anschaffung abwägen. Bis dahin können Sie „nur“ mittels IDEV Daten übermitteln. Da der manuelle Übertragungsaufwand bei hohen Klientenzahlen doch erheblich ist, sollten Sie die Gelegenheit nutzen, in die statistische Dokumentation mittels Software noch in 2022 einzusteigen. Das würde sich spätestens im Januar 2023 auszahlen, wenn die nächste Erhebung ansteht. Zudem können Sie sich dabei gleich ans DzW-System der BAG W anschließen, das stärker praxisorientiert Daten erfasst. So schlagen Sie zwei Fliegen mit einer Klappe.

Alle notwendigen Informationen zum DzW, zur Software und Erhebung finden Sie auf der Website der BAG W.

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit dieser Information einige wichtige Einblicke in die bevorstehende Bundesstatistik geben konnten.